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Aus: Ausgabe vom 01.11.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Hände weg

Von René Lau
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Das sogenannte Bosman-Urteil von 1995 hat die Fußballwelt auf den Kopf gestellt. Seit dieser Entscheidung des EuGH dürfen nach beendeten Verträgen für Spieler keine Ablösesummen mehr erhoben werden. Viele Vereine spüren es bis heute in ihrer Kasse.

Seit Montag gibt es ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe, das die Fanwelt erschüttert. Drei Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe sind zu Geldstrafen wegen Strafvereitelung verurteilt worden. Sie hatten sich als Zeugen geweigert, in einem Strafverfahren auszusagen, das gegen Fans des KSC wegen einer Pyro-Show im November 2022 geführt wird. Obwohl sie kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht haben, sagten sie nicht aus. Sie beriefen sich auf die Vertraulichkeit ihrer Tätigkeit als Sozialarbeiter – ein Grundpfeiler Sozialer Arbeit. Offensichtlich haben die Verantwortlichen bei Justiz und Polizei bis heute nicht begriffen, was die Arbeit der Sozialarbeiter in den Fanprojekten ausmacht. Sie genießen nicht nur größtes Vertrauen bei den Fans, sondern sind häufig auch Streitschlichter und Vermittler bei Auseinandersetzungen von Fans und Polizei. Sie deeskalieren und helfen, Konfliktlösungen zu finden. Im Grunde eine unbezahlbare Tätigkeit – für alle im Stadion.

Was die Bewertung der Arbeit der Fanprojekte anbelangt, sind aber nicht allein Justiz und Polizei auf dem Irrweg, sondern auch die Politik mit ihren Innenministern. Schließlich wollen auch sie die Arbeit der Fanprojekte auf den Prüfstand stellen. »Nein«, rufen wir den Law-and-Order-Protagonisten zu! Hände weg von den Fanprojekten! Ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter muss her!

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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