Nachschlag: Im Streik
Beim RBB wird gestreikt, das trifft auch das Onlineangebot. Beispielsweise sind die sonst bei Radio eins so verlässlich zur Verfügung gestellten Audios zum Nachhören von morgens beim Frühstück nur mit halb wachem Verstand gehörten Interviews nicht alle zu finden. Zur US-Wahl sprachen Marco Seiffert und Tom Böttcher am Freitag morgen mit Vertretern der Demokraten und Republikaner in Deutschland. Die eine betonte, Kamala Harris habe gar keine inhaltlichen Schwächen, der andere bemerkte, dass die US-Wahl von 2020 nicht ganz fair gewesen sei, was bei den Moderatoren auf heftige Gegenrede stieß. Inhaltlich wäre damit schon das wichtigste berichtet, nur mit Wortlaut belegen lässt es sich nicht. Soviel zur journalistischen Sorgfaltspflicht. Der Warnstreik von festen und freien Beschäftigten des RBB sollte noch bis Freitag abend dauern. Gestritten wird laut Mitteilung des Senders u. a. über einen sogenannten Beendigungsschutztarifvertrag für freie Mitarbeiter. (mis)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Feuilleton
-
Neocons vs. Tech-Bros
vom 02.11.2024 -
Grenzen des Traums
vom 02.11.2024 -
Totes Pferd wieder flott
vom 02.11.2024 -
Unser Amerika
vom 02.11.2024 -
Vorschlag
vom 02.11.2024 -
Veranstaltungen
vom 02.11.2024