Superreiche besteuern
Die Landesarmutskonferenz (LAK) Niedersachsen, ein Zusammenschluss von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen, kritisiert am Montag vor dem Hintergrund der gleichentags veröffentlichten Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zur Ungleichheit der Einkommen in Deutschland die Untätigkeit der Politik:
Fabian Steenken betont als LAK-Geschäftsführer: »2021 haben laut WSI rund 29 Prozent der Menschen in Deutschland in Armut oder in strenger Armut gelebt. Rund zehn Jahre zuvor waren es 22 Prozent. Auf der anderen Seite hat sich in den letzten zwanzig Jahren die Anzahl der Milliardäre in Deutschland von 65 auf über 200 vervielfacht. Diese skandalöse Spaltung der Gesellschaft führt dazu, dass Menschen sich von der Demokratie abwenden. Dieser Trend ist vor allem bei Menschen mit wenig Geld zu beobachten. Weniger als die Hälfte der Menschen mit geringem Einkommen findet, dass die Demokratie in Deutschland gut funktioniert.« (…)
Die LAK fordert im Sinne einer nachhaltigen Armutsbekämpfung:
Schaffung von sozialen Arbeitsmärkten auf regionaler und Länderebene für Langzeitarbeitslose,
– Neun-Euro-Tickets zur Förderung von Mobilität und Integration,
sofortige Einführung von Landeswohnungsbaugesellschaften,
Erhöhung der Regelsätze für Bürgergeld und Grundsicherung um 200 Euro,
sofortige Einführung einer auskömmlich finanzierten Kindergrundsicherung,
einen nationalen Aktionsplan zur Armutsbekämpfung,
Superreiche ab 30 Millionen Vermögen müssen solidarisch an der Finanzierung unseres Gemeinwesens durch eine Vermögensabgabe beteiligt werden,
weg mit der Schuldenbremse.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nahm am Montag Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung (»Quick Freeze«):
In dem Gesetzentwurf soll die »potentielle Beweisbedeutung« die Speicherung von Verkehrsdaten allein schon rechtfertigen. Dieses lässt befürchten, dass Staatsanwälte und Amtsgerichte flächendeckend und routinemäßig die Kommunikationsdaten sämtlicher Bürger auf Vorrat speichern lassen könnten, weil sie für bestimmte Ermittlungsverfahren künftig von Nutzen sein könnten.
Im Zuge von Ermittlungen wegen Bandendiebstahls mit wechselnden Tatfahrzeugen hat etwa bereits schon die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ab 2019 über einen Zeitraum von zwei Jahren die Speicherung sämtlicher Kfz-Kennzeichen auf Brandenburger Autobahnen im »Aufzeichnungsmodus« angeordnet. Zur Begründung hieß es, nur durch eine flächendeckende Vorratsspeicherung könnten »erst später bekanntgewordene weitere Fahrzeuge sowie sonstige Ermittlungserkenntnisse« zugeordnet werden.
Nach dieser Logik (…) drohen auch totale Sicherungsanordnungen für Verkehrsdaten, die jetzt mit dem Quick-Freeze-Vorschlag eingeführt werden sollen, zu einer flächendeckenden und dauerhaften Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten, insbesondere Internetverkehrsdaten, zu werden. Derart gespeicherte Daten bilden dann eine klassische Vorratsdatenspeicherung und stünden verfahrensübergreifend für Anfragen zur Verfügung. (…)
Siehe auch
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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