Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 06.11.2024, Seite 8 / Ansichten

Kulturschützer des Tages: Haussperling

Von Felix Bartels
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Tiere, weiß der Philosoph, sind auch Menschen. Obgleich der hundsgemeine Menschenverstand dawiderredet. »Der Förster hat es uns beteuert: Die Vögelein, sie sind bescheuert«, sangen Krumbiegel & Friends. Da hatte Aristophanes die Flattermänner längst zur Allegorie für die Athener Gier im Attischen Seebund gemacht. Den Sperling trifft die Diffamierung besonders hart. Der Bösewicht in Kings Landing ließ sich »High Sparrow« nennen, und der Ausdruck »Spatzenhirn« ist kein Lob für das, was einer zwischen den Ohren hat. Der Sperling, eine verkannte Existenz. Dabei ist er längst auf Augenhöhe mit den Menschen, die von Lévi-Strauss sorgsam verteidigte Polarität Natur–Kultur gilt nicht mehr.

Wie in Berlin zu beobachten: am Jahnsportpark, beim Mauerpark, unweit einer Kneipe, die zwar »Mauersegler« heißt, Vögeln aller Ränge aber den Zutritt verweigert. Das Cantianstadion nebenan ist dem Abriss geweiht. Wie der Palast der Republik oder das SEZ stört es das Bild. Mit ostdeutschen Traditionen kann man amtlicherseits nichts anfangen, mit wilhelminischem Kitsch oder westdeutschem Brutalismus schon. Nach wie vor haben wir einen Hindenburgdamm, während die Wilhelm-Pieck-Straße seit 1994 Torstraße heißen muss. Das Stadion soll weg, zu sehr erinnert es an die Sportgeschichte der DDR.

Doch Hilfe naht. Der bereits begonnene Abriss wurde am Montag gestoppt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer Klage von Naturfreunden nach. Sie hatten argumentiert, dass sich im Stadion »Brutstätten des Haussperlings befinden«. Wenn die Gesellschaft die Natur schon nicht retten kann, dann vielleicht wenigstens die Natur die Gesellschaft. Menschen ketten sich an den Hambacher Forst, die Spatzen ans Cantianstadion. Uns sollte das recht sein. Ohne Stadion keine Tauben auf dem Dach. Die Spatzen haben es in der Hand.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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