Kurs auf Minderheitsregierung
Von Nico PoppIn Sachsen wird es keine Regierung aus CDU, SPD und BSW geben. Die Sondierungsgespräche, die am 22. Oktober begonnen hatten, sind ergebnislos abgebrochen worden, teilte das BSW am Mittwoch mit. Nach drei Treffen zum Thema Krieg und Frieden warf das BSW den beiden anderen Parteien vor, insbesondere einer friedenspolitischen Positionierung nicht zustimmen zu wollen. »Wer so Politik macht, verliert die Menschen im Land«, erklärte die Landesvorsitzende Sabine Zimmermann.
Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) machte umgehend BSW-Chefin Sahra Wagenknecht für das Scheitern der Gespräche verantwortlich. »Dass Frau Wagenknecht ihren sächsischen Leuten so die Beine stellt, ist keine gute Entwicklung«, sagte er. Ihm zufolge kam der Abbruch der Gespräche überraschend. Die Entscheidung sei in Berlin gefallen. Kretschmers Aussagen folgen der Linie, auf der zuletzt auch der Konflikt des Thüringer BSW-Landesverbandes mit der Bundesspitze von politischen Konkurrenten und vielen Medien kommentiert worden ist: Es sei Wagenknecht, die die »Pragmatiker« vor Ort daran hindere, zu Verabredungen zu kommen.
Ohne und gegen die AfD, die bei der Landtagswahl am 1. September 30,6 Prozent der Stimmen holte, käme die CDU nur mit SPD und BSW auf eine parlamentarische Mehrheit. Da diese Option nun wegfällt (und die CDU eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei weiter ausschließt), kann Kretschmer nun lediglich noch versuchen, eine Minderheitsregierung zu bilden.
Bereits am Dienstag hatte er sich mit dem AfD-Partei- und Fraktionschef Jörg Urban zu einem »vertraulichen« Gespräch getroffen. Während eine direkte Zusammenarbeit der CDU mit der AfD vorerst weiter ausgeschlossen scheint – auch Kretschmer persönlich hat sich in dieser Hinsicht klar festgelegt –, darf das Treffen im Lichte der Neuigkeiten vom Mittwoch durchaus als atmosphärische Vorbereitung einer CDU-Minderheitsregierung verstanden werden, die dann im Landtag im Zweifelsfall auch AfD-Stimmen akzeptiert. Laut Landesverfassung muss ein Ministerpräsident innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung des neuen Landtages gewählt werden – also bis zum Februar 2025.
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