Lebensmittelskandal zum Lichterfest
Von Thomas BergerZum hinduistischen Lichterfest Diwali führen die indischen Behörden jährlich verstärkt Tests zur Qualität von Lebensmitteln durch. Auch in diesem Jahr fanden die Beamten wieder Verunreinigungen, sowohl bei Erzeugnissen aus dem informellen Sektor wie auch bei Produkten großer Markenfirmen. Während erstgenannte für gewöhnlich laxer gehandhabt werden oder Kontrollen mitunter ganz fehlen, wähnen sich Konsumenten bei letzteren besonders sicher. Dazu gehört, dass Kontrollbehörden wegen mangelnder Kapazitäten offenbar nur einen Teil des weit größeren Problems bemerken.
Allein die Food and Drugs Control Administration (FDCA) im Bundesstaat Gujarat spürte bei einer zweiwöchigen Kontrollkampagne zwischen dem 3. und 17. Oktober verunreinigte Produkte im Gesamtwert von 63 Millionen Rupien (knapp 700.000 Euro) auf. Mehr als 8.200 Proben, unter anderem von Ghee (Butterschmalz), Süßigkeiten, Panir (Hüttenkäse) und abgepacktem Trinkwasser, wurden analysiert – und etliche Beanstandungen registriert. Die Behörde stellte 226 Tonnen möglicherweise verunreinigte Waren bei 115 nicht angekündigten Razzien sicher. Bei Diwali 2023 hatte die FDCA sogar 768 Tonnen verunreinigter Produkte konfisziert.
Erst vor drei Monaten wurden bei der Kontrolle einer Mühle in Aligarh, im Bundesstaat Uttar Pradesh, Beimengungen von 400 Kilogramm Alabaster im Mehl festgestellt. Auch Milch und Milchprodukte sorgen bei Tests immer wieder für schlimme Überraschungen. Indien ist weltweit der größte Milcherzeuger. Während – oft genossenschaftlich betriebene – größere Molkereien gewissen Mindeststandards nachkommen, werden viele Kleinbetriebe kaum kontrolliert. Im Punjab, so ein Beitrag des Indian Express vom April, waren in den elf Monaten zuvor 35 Prozent aller Proben zu beanstanden.
Die Times of India zitierte den FDCA-Chef mit der Aussage, seine Behörde habe unter anderem auch Aufklärungskampagnen in Schulen und Gemeinschaftstreffs durchgeführt sowie 16.000 Händler in Fragen der Lebensmittelsicherheit trainiert. Das reicht offenbar bei weitem nicht aus.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
ITA-Übernahme blockiert
vom 07.11.2024