PKK bleibt für BRD-Justiz »kriminelle Vereinigung«
Bundesgerichtshof traf neue Grundsatzentscheidung
Nick BraunsDie Führungskader der Kurdischen Arbeiterpartei PKK und ihrer Nachfolgeorganisation Kongra-Gel bleiben eine »kriminelle Vereinigung« nach Paragraph 129. Das entschied der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am Donnerstag bei einer Grundsatzentscheidung im Rahmen eines Revisionsverfahrens. Der Gewaltverzicht der PKK-Führung vom Januar 2000 ändere daran nichts. »Nach wie vor planen die Führungskader zur Erreichung ihrer Ziele wie die Befreiung Kurdistan...
Artikel-Länge: 1739 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.