Strafantrag fehlt
Von Susanne KnütterEine gekündigte Beschäftigte wundert sich über Aussagen der Staatsanwaltschaft in der Presse, fragt nach und löst vermutlich Ermittlungen aus. So geschehen im Falle des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) in Potsdam. Laut Tagesspiegel hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Arbeitsgerichtsprozess der Verwaltungsangestellten Anna B. erklärt, beim HPI keine Anhaltspunkte für eine strafbare Betriebsratsverhinderung gesehen zu haben. Anna B. wollte wissen, wie die Staatsanwaltschaft darauf kommt, und verwies bei ihrer Anfrage auf Presseberichte, die im Gegenteil sehr starke Anhaltspunkte für eine Betriebsratsverhinderung lieferten.
Im März wurden Rechnungen in Höhe von rund 220.000 Euro öffentlich, die das HPI offenbar für Beratungsleistungen und Kommunikationsstrategien zur Verhinderung eines Betriebsrats ausgestellt hatte. Das Ergebnis: Im April stimmte eine Mehrheit am HPI für die Einrichtung eines zahnlosen Institutsrats. Anna B. selbst wurde von ihrem »Arbeitgeber« HPI vorgeworfen, besagte Rechnungen an die Presse weitergegeben zu haben. Das konnte nicht bewiesen werden.
Die Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Anfang September begonnen hatte, wurden nach jW-Informationen inzwischen wieder eingestellt. Die Begründung des ermittelnden Anwalts ist nun allerdings nicht, dass es keine Anhaltspunkte für eine Betriebsratsverhinderung gebe. Sondern nur, dass ein Strafantrag fehlt. Der wird in absehbarer Zeit wohl auch nicht gestellt werden. Einen Betriebsrat, der ihn stellen könnte, gibt es nicht. Und Verdi plant nicht, Strafanzeige gegen das HPI zu erstatten, wie Verdi-Sekretärin Antje Thomaß am Mittwoch gegenüber jW erklärte. Klar sein dürfte indes: Der Konflikt »HPI gegen Beschäftigte« wird am Ende nicht von Gerichten gelöst werden.
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