Ein Castor-Zug wird kommen
Von Marc BebenrothDie beiden Kühltürme sind längst gesprengt, aber die strahlende Altlast bleibt. Aus Frankreich angelieferter Atommüll darf vorerst auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Atomkraftwerks Philippsburg (Kreis Karlsruhe) eingelagert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am Freitag mitgeteilt. Damit lehnte das Gericht Eilanträge gegen die zuvor erteilten Genehmigungen ab. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus. Bis diese gefällt ist, dürfen neue Castor-Behälter mit ihrem radioaktiven Inhalt auf dem ehemaligen AKW-Areal abgestellt werden.
Die Stadtverwaltung von Philippsburg sowie mehrere Grundstückseigentümer in der Nähe des Zwischenlagers hatten Eilanträge gegen die Erlaubnis durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt, wonach neben dem hierzulande anfallenden Atommüll auch strahlende Abfälle aus der sogenannten Wiederaufbereitungsanlage im nordfranzösischen La Hague in Philippsburg gesammelt werden dürfen. In La Hague betreibt das staatliche Unternehmen Orano Cycle, ehemals Cogema, eine Großanlage zur Wiederverwertung abgenutzter Brennelemente.
Am Standort Philippsburg befindet sich neben der ehemaligen AKW-Anlage ein sogenanntes Zwischenlager für Atommüll. Dieses sollte ursprünglich nur noch bis 2024 auch Castor-Behälter aus der Plutoniumfabrik in La Hague aufnehmen. Die Gemeinde und der Betreiber wehren sich dagegen. In der Woche des 18. November soll ein Transport aus Frankreich mit vier dieser Spezialbehälter nach Philippsburg stattfinden, wie die »Antiatominitiative Karlsruhe« am Dienstag mitteilte. »Wir lehnen diesen hoch radioaktiven Atommülltransport (…) ab, da die weitere Suche nach einem Langzeitlager vollkommen offen ist«, heißt es in der Mitteilung der Karlsruher Initiative.
Bis zum Jahresende seien Castor-Transporte geplant, weshalb die Stadt und die Anwohner vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatten, um die Aktion zu stoppen. Dies wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass infolge der Änderungsgenehmigungen nicht mehr als die 152 genehmigten Behälter in Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern anderer Bauart gelagert werden. Die Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.
Die Anti-AKW-Initiative befürchtet, dass die »Standortlager« wie die Sammelstelle auf dem ehemaligen AKW-Gelände in Philippsburg zu »unsicheren Langzeitlagern« werden. Die Genehmigung für das Zwischenlager in Philippsburg laufe im Jahr 2047 aus. Der Atommüll solle »bis zur Klärung einer Langzeitlagerung« in La Hague bleiben. Vor diesem Hintergrund kündigten mehrere süddeutsche Anti-AKW-Gruppen für diesen Sonnabend Protestkundgebungen gegen die Castor-Transporte nach Philippsburg an.
Die Versammlung der Karlsruher Gruppe soll am örtlichen Hauptbahnhof gegen 11.30 Uhr starten, um im Anschluss gemeinsam Richtung Philippsburg zu fahren. Geplant seien mehrere Redebeiträge, die unter anderem die Frage aufwerfen, wie es im Hinblick auf die Energiewende weitergehen soll.
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