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Aus: Ausgabe vom 07.11.2024, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Ost-West-Angleichung

Baustoffindustrie gibt nach

Aussicht auf Ost-West-Angleichung in Transportbetonbranche – im Jahr 2029
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Hier gilt zwar nicht der Flächentarif, aber immerhin ein Haustarifvertrag: Kalksteinbruch von Cemex in Rüdersdorf

Viel zu lange hatten sie die Lohnunterschiede zu ihren Kollegen im Westen hingenommen. Etwa 750 Euro monatlich sind es gewesen. In diesem Jahr haben sie zum ersten Mal gestreikt: die Beschäftigten der Sand-Kies-Mörtel-Transport-Naturstein-Industrie Ost. Sie arbeiten in Steinbrüchen, Asphalt- und Betonmischwerken. Einige Kollegen stehen kurz vor der Rente, sie werden von den nun vereinbarten Erhöhungen nicht viel haben. Sie beteiligten sich trotzdem an den Ausständen – aus Solidarität, wie ein Betonmischer von Heidelberg Materials während des Warnstreiks am 1. Oktober gegenüber jW betonte.

Gefordert hatten die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) eine Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen an die im Westen der Republik und 2,50 Euro mehr pro Stunde. Bisher liegen die Stundenlöhne bei etwa 17,50 Euro. Die Einigung mit dem Unternehmerverband der Baustoffindustrie sieht eine Erhöhung der Löhne um 2,18 Euro vor. In drei Schritten bis zum 1. Juli 2027. Außerdem eine Inflationsausgleichsprämie von 1.200 Euro und mehr Urlaub. Demnach gelten ab nächstem Jahr erstmals 28 Urlaubstage für alle und gestaffelt nach Dauer der Berufszugehörigkeit bis zu 30 Tage. Die Arbeitszeit wird um eine halbe Stunde auf 39,5 Wochenstunden verkürzt.

Die Ost-West-Angleichung soll final bis 2029 stattfinden und in der nächsten Tarifrunde 2027 geregelt werden, wie die IG BAU am 22. Oktober mitteilte. Das heißt eine weitere halbe Stunde Arbeitszeitverkürzung, die Löhne ziehen dann mit dem Tarifgebiet Naturstein in Niedersachsen gleich – also dem Tarifgebiet, wo die niedrigsten Westlöhne gezahlt werden. Zusätzlich soll ein neuer Entgeltrahmentarifvertrag nebst Entgelttabelle erarbeitet werden. (jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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