Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 13.11.2024, Seite 4 / Inland
FDP gegen Solidaritätszuschlag

Für die reichsten zehn Prozent

Nach FDP-Beschwerde: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Solidaritätszuschlag
Von Karim Natour
Solidaritaetszuschla_84081351.jpg
Damit Bonzen nicht mehr zur Kasse gebeten werden, haben FDP-Politiker sich an das Verfassungsgericht gewandt

Seit 2021 bezahlen nur noch die reichsten zehn Prozent der Steuerzahler – Vielverdiener, Unternehmen und Investoren – den sogenannten Solidaritätszuschlag. Das stört, wie könnte es anders sein, die FDP. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich nun mit einer Verfassungsbeschwerde von fünf FDP-Politikern gegen die Zulässigkeit der Ergänzungsabgabe befasst, die seit 1995 für die »Finanzierung der deutschen Einheit« erhoben wird. Am Dienstag verhandelte der zweite Senat des Gerichts eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen, wie die Vorsitzende Richterin Doris König laut dpa zu Beginn der Sitzung erklärte.

Die Beschwerdeführer der FDP bezweifeln, dass die Bundesrepublik weiterhin zusätzliche Finanzierung benötigt. Sie sind der Meinung, die Erhebung des mit der Finanzierung der »deutschen Einheit« begründeten Solidaritätszuschlags sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag hervor. »Eine stillschweigende Umwidmung der Ergänzungsabgabe ist unzulässig«, zitierte dpa den Bevollmächtigten der Beschwerdeführer. Es sei eine »Normallage« eingetreten, die einer Fortführung entgegenstehe. Daneben kritisieren die Kläger, Bezieher unterschiedlicher Einkommen würden ungleich behandelt.

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Laut Institut der deutschen Wirtschaft zahlen aktuell rund sechs Millionen Menschen und zirka 600.000 Kapitalgesellschaften den Zuschlag. 2023 wurden laut Finanzministerium so mehr als zwölf Milliarden Euro eingenommen.

Die Bundesregierung verteidigt die Abgabe mit dem Argument, die Folgen der »Wiedervereinigung« führten noch heute zu einem erhöhten Finanzbedarf. Sollten die Karlsruher Richter der FDP-Beschwerde recht geben, würde das für die nächste Bundesregierung zu einem Problem: So sind im kommenden Haushalt bereits Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro durch die Abgabe eingeplant. Falls der Staat den Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre seit 2020 sogar zurückzahlen muss, würden 65 Milliarden Euro fällig. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Ähnliche:

  • 20.03.2023

    Kampfansage aus Bayern

    Existenzrecht bedroht: CSU will Verfassungsbeschwerde gegen Wahlrechtsreform einreichen
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (l.) ernennt Heinrich Am...
    23.07.2022

    Zünglein an der Waage

    Neuer Verfassungsrichter Wolff genießt Vertrauen von FDP und Union. Er klagte gegen Mietendeckel