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Aus: Ausgabe vom 13.11.2024, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Kohlendioxidausstoß

Shell siegt vor Gericht

Klage von Umweltschützern abgewiesen. Drosselung der Nachfrage nach Kraftstoff nicht möglich
Von Gerrit Hoekman
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Donald Pols, Direktor von Milieudefensie, nach der Urteilsverkündung in Den Haag am Dienstag

Das Berufungsgericht in Den Haag hat am Dienstag die Klage der Umweltschutzorganisation »Milieudefensie« (Umweltverteidigung) gegen den Ölkonzern Shell zurückgewiesen. »Shell hat die Sorgfaltspflicht, den CO2-Ausstoß zu begrenzen und damit den gefährlichen Klimawandel zu bekämpfen«, urteilte das Gericht dem Rundfunksender Omroep West zufolge. Dem Unternehmen könne aber kein bestimmter Prozentsatz vorgeschrieben werden, um den es den CO2-Ausstoß verringern muss.

Sieben Stiftungen und Vereine, darunter Milieudefensie, sowie mehr als 17.000 Einzelklägerinnen und -kläger hatten 2021 gemeinsam den Prozess gegen Shell angestrengt. Sie forderten, der Konzern müsse den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2030 um mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 2019 reduzieren – und zwar nicht nur den eigenen, sondern auch den der Zulieferer und Kunden. Die Aktivistinnen und Aktivisten stützen sich bei dem Prozentsatz auf wissenschaftliche Studien, die genau voraussagen, um wieviel Prozent die Emissionen sinken müssen, damit die globale Erwärmung nicht über 1,5 Grad Celsius steigt. In erster Instanz war Milieudefensie 2021 noch auf ganzer Linie erfolgreich. Der Richter hatte geurteilt, die Klimaveränderung bringe Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, in Gefahr. Deshalb könnten einzelne Konzerne auch privatrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Das Urteil hatte sogar im Ausland für Aufsehen gesorgt.

»Gerade Produkte von Unternehmen wie Shell haben ein Klimaproblem hervorgebracht«, begann das Berufungsgericht laut dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk NOS am Dienstag seine Urteilsbegründung. Deshalb sei der Konzern verpflichtet, mehr zu tun als nur das, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Gerichtshof stellte jedoch in der Folge überraschend fest, es sei aber nicht erwiesen, ob es einen positiven Effekt auf die Umwelt und den Klimawandel habe, wenn Shell das Erreichen konkreter Prozentzahlen auferlegt bekäme. Die bauernschlaue Begründung: Wenn Shell weniger Öl und Gas verkaufen dürfte, würde eben die Konkurrenz freudig die Lücke füllen. In Sachen Klimawandel ändert sich also überhaupt nichts. Die Nachfrage nach Benzin und Diesel für Kraftfahrzeuge oder nach Gas für die Heizung könne nicht von einem Gericht gedrosselt werden, widersprach der Gerichtshof dem Urteil aus der ersten Instanz.

Aus den von Milieudefensie vorgelegten Studien gehe nur hervor, was insgesamt getan werden muss, um dieses Ziel zu erreichen. Das sei aber »nicht detailliert genug, um direkt auf Shell anwendbar zu sein«. Steinkohle sei beispielsweise umweltschädlicher als Erdgas. Würde Shell einen neuen Kunden, der bis jetzt woanders Kohle nutzte, fortan mit Gas beliefern, würde sich der CO2-Ausstoß auf der ganzen Welt verringern. Aber der von Shell würde sich erhöhen.

Vor dem Justizgebäude warteten einige Dutzend Demonstrierende seit dem frühen Morgen gespannt auf das Urteil. Als die schlechte Nachricht dann die Runde machte, flossen hier und da Tränen der Enttäuschung, berichtete NOS. »Das Urteil trifft uns hart«, gibt Donald Pols, der Vorsitzende von Milieudefensie, auf der Homepage seiner Organisation zu. »Es ist ein Rückschlag für uns, die Klimabewegung und Millionen Menschen auf der ganzen Welt, die sich Sorgen machen.« Aufgeben kommt indes für Pols und seine Mitstreitenden nicht in Frage. »Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein Marathon und kein Sprint«, zitierte ihn NOS. Der Prozess habe gezeigt, dass »große Umweltverschmutzer nicht unantastbar sind«. Mit einem erhofften günstigen Urteil in der Tasche wollte Milieudefensie auch anderen Konzernen juristisch auf die Pelle rücken. Zum Beispiel will sie die niederländische Bank ING vor Gericht zwingen, keine profitorientierten Luftverpester wie Shell mehr als Kunden zu dulden.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (12. November 2024 um 20:48 Uhr)
    Durchgängiges Prinzip: Die Vulgärklimatologen vom Berufungsgericht argumentieren marktkonform, wie Lindner und Co. Es ist nämlich keineswegs ausgemacht, dass Kohle umweltschädlicher sei als Erdgas. Im neuen deutschen Klimaschutzgesetz (»Das Klimaschutzgesetz wird marktwirtschaftlicher«, https://www.fdp.de/das-klimaschutzgesetz-wird-marktwirtschaftlicher) müssen die einzelnen Sektoren nicht mehr bestimmte Ziele erreichen. Dagegen rollt die nächste Klage an. Empfohlener Nachschlag (knapp zehn Minuten): https://www.ardmediathek.de/video/kontraste/klage-gegen-neues-klimaschutzgesetz/rbb/Y3JpZDovL3JiYl9lY2M0ZDE2MS1lMDI1LTRiNmUtYmVhNC03YjgxOGU4ZjQ2ZGRfcHVibGljYXRpb24

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