EU-Entwaldungsgesetz blockiert
Von Max OngsiekVorerst kein Regenwaldschutz: Am Donnerstag stimmte eine Mehrheit des EU-Parlaments für eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr. Eigentlich soll es den Verkauf von Produkten verbieten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Abgeordnete der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) stimmten für eine Abschwächung, die zahlreiche Länder als Regionen »ohne Risiko« von den Vorschriften ausnehmen soll.
EVP-Verhandlungsführerin Christine Schneider (CDU) hatte das Gesetz zuvor als »bürokratisches Monster« bezeichnet. Durch die Abstimmung muss die EUDR nun neu ausgehandelt werden, da sie schon im Juni 2023 in Kraft getreten ist. Die EUDR sei ein »Papiertiger«, sagte Fenna Otten, Tropenwaldreferentin der Umweltschutzorganisation »Robin Wood« am Donnerstag gegenüber jW. Die Verordnung habe den »Endwaldungsfußabdruck« der EU reduzieren sollen, so Otten. Vorhaben wie das von der EU assoziierte Mercosur-Freihandelsabkommen könnte diesen aber vergrößern. Beides umsetzen zu wollen, sei ein »Widerspruch«.
Die EUDR verpflichte »Marktteilnehmer und Händler«, betroffene Rohstoffe und Produkte nur einzuführen, wenn sie »entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden«, hatten verschiedene Umweltschutzorganisationen, darunter auch »Robin Wood« und die Deutsche Umwelthilfe (DUH), schon in einer gemeinsamen Mitteilung im August erklärt. Das betreffe besonders die Produkte Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rindfleisch, Soja und Holz. Das Gesetz solle außerdem sicherstellen, »dass diese Produkte nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen, weder innerhalb der EU noch weltweit«.
Die konservative EVP-Fraktion habe die Verordnung nun nicht nur verzögert, »sondern auf den letzten Metern noch massive Ausweichungen durchgeboxt«, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Donnerstag. Ganze Regionen »pauschal und nach unsachlichen Kriterien« von der Regulierung auszunehmen, öffne »Tür und Tor für Betrug«. Die EU schwäche so »eines seiner wichtigsten Instrumente für den globalen Waldschutz«.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Kapital & Arbeit
-
Peru wird globales Drehkreuz
vom 15.11.2024 -
Auf ITA-Deal folgen Entlassungen
vom 15.11.2024