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Aus: Ausgabe vom 15.11.2024, Seite 6 / Ausland
Israel

Die Knesset knebelt

Israelisches Parlament beschließt antipalästinensische Gesetze am laufenden Band
Von Knut Mellenthin
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Dominiert von Rechten und Ultrarechten: Die Knesset zur Eröffnungssitzung am 28. Oktober (Jerusalem)

Zu Beginn ihrer Winterperiode hat die Knesset mehrere Gesetze beschlossen, die sich gegen die palästinensische Bevölkerung der besetzten Gebiete und die arabischen Staatsbürger Israels richten. Gleich in der Eröffnungssitzung am 28. Oktober wurden ohne große Debatte zwei schwerwiegende Gesetze verabschiedet, die international ausnahmslos auf Widerspruch stießen, aber schon seit Monaten erwarten wurden. Das erste Gesetz, das mit 92 gegen zehn Stimmen angenommen wurde, verbietet in Israel und im 1980 offiziell annektierten Ostjerusalem jede Tätigkeit der Hilfsorganisation der Vereinten Nationen für die Palästinenser, UNRWA.

Das zweite Gesetz macht deren Tätigkeit im Gazastreifen und im seit 1967 besetzten Westjordanland praktisch unmöglich, indem es allen Israelis jede Form des Kontakts zur UNRWA untersagt. Dadurch ist ausgeschlossen, dass Hilfslieferungen der UN-Organisation durch die vollständig von den israelischen Streitkräften kontrollierten Grenzübergänge in den Gazastreifen gelangen. Dieses Gesetz passierte die Abstimmung mit 87 gegen neun Stimmen. Der Knesset gehören 120 Abgeordnete an. Die Gegenstimmen kamen offenbar ausschließlich von den zehn Vertretern der arabischen Parteien.

Am 30. Oktober billigte eine Mehrheit von 61 gegen 35 Abgeordneten in einer Probeabstimmung ein Gesetz, das den Wahlausschluss einzelner Kandidaten und ganzer Parteien erlaubt, denen Unterstützung von Terroristen vorgeworfen wird. Grundsätzlich ist das auch bisher schon möglich, aber nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts nur dann, wenn es sich um ein kompaktes Verhalten in einem längeren Zeitraum handelt. Nach der neuen Fassung ist die Disqualifizierung auch bei einer einzigen Äußerung oder Handlung möglich, die zeitlich lange zurückliegen kann. Als Terrorunterstützung gilt zum Beispiel schon der Besuch bei der Familie eines Verdächtigten. Die bisherige Kontrollfunktion des Obersten Gerichts soll weitgehend beseitigt werden. Um Gesetzeskraft zu erlangen, muss der Entwurf jetzt noch den zuständigen Ausschuss passieren und in drei Lesungen angenommen werden.

In diesen Zusammenhang passt, dass die Knesset den Abgeordneten Ofer Cassif am Montag für sechs Monate von den Sitzungen ausgeschlossen hat, weil er die Genozidklage Südafrikas gegen Israel beim Internationalen Strafgerichtshof unterstützt. Cassif ist der einzige jüdische Abgeordnete des mehrheitlich arabischen Bündnisses Chadasch-Taal, an dem auch die KP beteiligt ist.

Am 5. November stimmte die Knesset mit einer Mehrheit von 55 gegen 45 Stimmen einem Gesetz zu, das den Generaldirektor des Erziehungsministeriums ermächtigt, ohne vorherige Verwarnung Lehrer zu entlassen, die »Sympathie für eine Terrororganisation gezeigt« oder sich »lobend, unterstützend oder ermutigend« zu »Terrorakten« geäußert haben. Hintergrund ist, dass gegenwärtig in Israel alle palästinensischen Organisationen, einschließlich der Autonomiebehörde in Ramalah, als terroristisch gelten. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Schulen, »an denen es zu Äußerungen der Sympathie für Terrorakte kommt oder wo diese zugelassen werden«, die staatliche Finanzierung entzogen werden kann.

Am 6. November verabschiedete das Parlament mit 61 gegen 41 Stimmen ein Gesetz, das die Abschiebung der Verwandten von »Terroristen« in den Gazastreifen oder andere Orte gestattet, wenn sie von deren Plänen gewusst haben, ohne sie anzuzeigen. Für israelische Staatsbürger liegt die Verbannungszeit zwischen sieben und 15 Jahren, für Nichtbürger zwischen zehn und 20 Jahren.

Am selben Tag stimmte die Knesset mit 55 gegen 33 Abgeordneten einer Verordnung zu, die es erlaubt, Jugendliche unter 14 Jahren einzusperren, wenn sie wegen Mordes bei Terrorakten verurteilt wurden. Die Strafmündigkeit liegt in Israel bei zwölf Jahren, aber Haftstrafen sind erst ab 14 Jahren zulässig. Die jetzt beschlossene Verordnung gilt zunächst für fünf Jahre.

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