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Aus: Ausgabe vom 15.11.2024, Seite 16 / Sport
Sportjournalismus

Ohne Frühstück

Die »Morgenmagazine« von ARD und ZDF stellen Sportfreunde auf eine harte Probe
Von Andreas Müller
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Nichts zu holen: ZDF-»Morgenmagazin«

Wer sich zum Frühstück regelmäßig das öffentliche-rechtliche »Morgenmagazin« reinzieht, dem kommt oft der Gedanke: Was wäre nicht für die so oft geforderte »Verschlankung« der Sender gewonnen, würde die unsägliche morgendliche »Sportberichterstattung« gestrichen. Zumeist geht’s um Ergebnisse, die ohnehin schon jeder kennt, hauptsächlich von Fußballspielen oder, als »Lückenfüller«, auch mal vom Hand-, Volley- oder Basketball. Sendeminuten, so flach, banal und überflüssig, dass niemand merkte, wenn sie entfielen.

So sah man diese Woche keine Sekunde über den frühen Tod der Chemnitzer Bahnradikone Michael Hübner, zwischen 1986 und 1995 siebenmaliger Weltmeister und – nicht nur wegen seines Oberschenkelumfangs von mehr als einem Meter – eine Ausnahmeerscheinung im Bahnsprint und im Keirin. Auch keine Silbe zu den Spielen der deutschen Teilnehmer in der Champions Hockey League (CHL), wo die Eishockeyteams aus Bremerhaven und Straubing in den Hinspielen des Achtelfinales gegen Skellefteå AIK aus Schweden bzw. die ZSC Lions aus der Schweiz mit 5:0 gewannen respektive mit 2:4 unterlagen. Kein Wort über die Verwerfungen, die dem deutschen Sport nach dem Ampelaus drohen.

Dafür tägliche Wasserstandsmeldungen über Weltumsegler Boris Herrmann, der bis zum Zieleinlauf in knapp einem Vierteljahr täglich einige Filmschnipsel bekommt. Auch Jamal Musiala war schon mehrmals Gegenstand, weil die Presseverantwortlichen des Deutschen Fußballbundes (DFB) den Bayern-Kicker auf der Pressekonferenz vor den anstehenden beiden Länderspielen präsentierten. Hätten die DFB-Verantwortlichen das Maskottchen, den Busfahrer oder den Teamkoch in die Fragerunde geschickt, man darf sicher sein, auch über sie wäre im »Moma« berichtet worden.

Ein Frühstücksformat ohne Nährwert. Kann man sich sparen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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