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Aus: Ausgabe vom 21.11.2024, Seite 8 / Ansichten

Mieterfeind Resteampel

Aus für Mietpreisbremse
Von Oliver Rast
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Berlin-Prenzlberg: Mit Teddy gegen Gentrifizierung und Mietwucher

Wenn was ausläuft, dann verlängern, oder? Doch die Resterampeampel dürfte versagen. Wiederholt, diese Wiederholungstäter. Denn die Mietpreisbremse stehe vor dem Aus, titelte Tagesschau.de am Mittwoch. Dabei hatten sich Spitzen der Dreiphasenampel noch im Oktober auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 in »angespannten Wohnungsmärkten« verständigt. Eigentlich. Das Füllwort »eigentlich« ist verräterisch.

Und es ist Verrat an Mietern, an Wohnungssuchenden. Die BRD ist ein Mieterland, rund 53 Prozent der Haushalte haben einen Mietvertrag. In Berlin sind es gar vier von fünf. Also: Die Wohnungsfrage ist eine der sozialen Fragen. In Ballungsräumen vielleicht die entscheidende.

Wenn der Bundestag keinen Beschluss mehr bis zur Vertrauensfrage und zu den Neuwahlen fassen sollte, dann ist die Rechtsverordnung passé. Bereits im ersten Halbjahr 2025 in zahlreichen Städten. Etwa in Berlin, Hamburg, Köln. Metropolen mit Höchstmieten. Schon jetzt geht selbst bei einem »Durchschnittshaushalt« ein Drittel des Einkommens für die Miete drauf. Steigt die finanzielle Belastung, seien die Folgen unkalkulierbar, hatte kürzlich der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, gemahnt.

Richtig ist auch, die Mietpreisbremse ist ein »stumpfes Schwert«. Immer gewesen. Eingeführt von der »großen« Koalition 2015. Kernidee samt Richtwert: Bei Erst- und Wiedervermietungen dürfen die Wohnraumkosten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nur, nicht in allen Bundesländern gilt die mietenpolitische Regel, nicht im Saarland, nicht in Sachsen-Anhalt, nicht in Schleswig-Holstein. Hinzu kommen diverse Schlupflöcher dort, wo sie gilt, in rund 400 Gemeinden und Städten. Loch eins: Bei erstvermieteten Neubaubutzen und Buden nach »umfassender Modernisierung« haben die Immohaie freie Hand, können munter an der Mietpreisspirale drehen. Das tun sie auch. Loch zwei: Die Bremse, die die Spirale bremsen soll, ist nicht sanktionsbewährt, wird behördlicherseits nicht kontrolliert. Und welcher Mieter legt sich schon gerne mit seinem Vermieter an? Die wenigsten trauen sich das. Hinzu kommt: Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen bezahlbaren Wohnraum. Der muss aber her, hunderttausendfach.

Siebenkotten appelliert an die Bundestagsmitglieder, die Verlängerung der Mietpreisbremse vor dem Neuwahlklimbim im Februar 2025 »auf den Weg zu bringen«. Ein frommer Wunsch. Außerdem: Verlängern reicht nicht. Verschärfen, vereinheitlichen – darum muss es gehen.

Und auch dann ist die Bremse der Miete nur eine Mindestsanktion gegen Wohnungsnot und Wucher. Viel mehr ist nötig. Ein kommunales Bauprogramm für dauerhaft preisgebundene Wohnungen. Ein bundesweiter Mietendeckel ohne Ausnahmen. Eine Enteignung von Immobilienkonzernen, bestenfalls entschädigungslos. Auf einen Merksatz gebracht: »Die Häuser denen, die drin wohnen.«

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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