AWO fordert Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
Zum Tag der Kinderrechte am 20. November fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) deren Grundgesetzverankerung:
An diesem Internationalen Tag der Kinderrechte erinnert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) an den 35. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (…).
»Kinderrechte gehören ins Grundgesetz«, betont AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. »Die Politik ist aufgefordert, Kinderrechte verfassungsrechtlich abzusichern und ihnen das Gewicht zu verleihen, das Kindern und Jugendlichen in Deutschland zusteht. Im Wahlkampf müssen sich die demokratischen Parteien verbindlich dazu bekennen, damit eine Grundgesetzänderung durch den nächsten Deutschen Bundestag möglich ist!«
Die AWO fordert, das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Damit sollen junge Menschen frühzeitig in politische Entscheidungen eingebunden werden, die direkt ihr Leben beeinflussen. »Jugendliche müssen eine stärkere Stimme in unserer Demokratie erhalten, die auch gehört wird«, so Sonnenholzner weiter. »Es ist an der Zeit, dass auch die Generation, die die Auswirkungen unserer heutigen Entscheidungen trägt, gleichberechtigt an der demokratischen Meinungsbildung teilnehmen kann.
Es ist um so bedauerlicher, dass sowohl die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als auch die Absenkung des Wahlalters, die beide als wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, nun nicht umgesetzt werden. Das ist fatal, denn es bedeutet eine vertane Chance, junge Menschen in ihrer Mitbestimmung zu stärken.«
Für eine gerechtere und inklusive Zukunft setzt sich die AWO auch für die Bekämpfung von Kinderarmut ein. Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig von seiner Herkunft oder seinem sozialen Status die gleichen Chancen erhalten. In diesem Sinne engagiert sich die AWO seit Jahren für den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe und die Verwirklichung existenzsichernder Regelsätze.
Kathrin Sonnenholzner bekräftigt: »Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen in allen politischen Entscheidungen mitgedacht werden. Ein demokratischer und sozial gerechter Wandel, der die Interessen der jungen Generation hinreichend achtet, kann nur gelingen, wenn Kinderrechte konsequent geschützt und umgesetzt werden.« (…)
Der Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg e. V. (VNLB) lädt für den 23. November 2024 um 13 Uhr am Bahnhof Fangschleuse zum Waldspaziergang am Tesla-Gelände in Grünheide ein.
(…) Der Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg e. V., die Bürgerinitiative Grünheide und weitere Partner protestieren mit dem Spaziergang auch gegen die am 18. November 2024 begonnene Räumung des Camps und erklären sich solidarisch mit dem Protestcamp »Tesla stoppen«!
Als Vorwand für die Räumung wurden Sondierungen nach Weltkriegsmunition in dem verbleibenden Waldstück des Bebauungsplans 60 angegeben. Die Existenz des Camps hat wesentlich zum Erhalt dieser Waldfläche beigetragen. Anders als bei den in der Vergangenheit durchgeführten Sondierungen kam der Auftrag von der Gemeinde Grünheide. Unklar ist, wer die Kosten übernimmt. Der überwiegende Teil der Brandenburger Wälder befindet sich in einem vergleichbaren Zustand und wird nicht beräumt. Egal, wie sich unsere Mitstreiter*innen im Camp verhalten hätten, die Räumung war eine beschlossene Sache. (…)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!