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Aus: Ausgabe vom 22.11.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Kleeblattfans

Von René Lau
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Die Liebe zum eigenen Verein ist für jeden Fan das Größte. Viele Fans sind auch Mitglied in ihrem Verein, um die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten besser nutzen zu können. Und jeder Fan lebt seine Leidenschaft anders aus. Aber eins wissen alle: Ärger mit seinem Herzensverein will keiner haben. Das ist wie ein Schlag in die Magengrube vom besten Freund. Genauso müssen sich vier Fans der Spielvereinigung Fürth gefühlt haben. Sie wurden von ihrem Verein angezeigt und sahen sich dadurch einem Strafverfahren ausgesetzt. Grund war das Betreten des Stadioninnenraums. Ja, das stellt durchaus einen Verstoß gegen die Stadionordnung dar und erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.

Allerdings handelt es sich dabei um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt. Keine Ermittlungsbehörde darf ermitteln, kein Gericht kann verurteilen, wenn es keinen Strafantrag gibt. Und da fragt sich der Fan, warum macht der Verein das? Sicher, das Stadion ist kein rechtsfreier Raum, aber die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben. Niemand wurde durch die Fans verletzt, nichts ist beschädigt worden. Und so ergingen zwar Strafbefehle gegen die Fans, aber das Amtsgericht stellte die Verfahren schnell ein, nachdem die Fans Rechtsmittel einlegt hatten.

Bisher war in Fürth das Verhältnis zwischen Fans und Verein vom Dialog bestimmt. Auch ich konnte mich bei meinem Vortrag in Fürth vor knapp zwei Jahren von der tollen Atmosphäre in Franken überzeugen. Dazu sollten die Verantwortlichen der Spielvereinigung wieder zurückkehren. Denn nur der Dialog und nicht überzogene Strafanzeigen gegen eigene Fans bringen den Verein voran. Gerade jetzt, da die Fans des Kleeblatts alles dafür tun, um zum alten traditionellen Vereinsnamen zurückzukehren, sollte der Zusammenhalt das Handeln aller bestimmen.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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