Gegründet 1947 Freitag, 31. Januar 2025, Nr. 26
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 26.11.2024, Seite 4 / Inland
»Bunkerplan«

Ab in den Keller

Bericht: Bundesamt erarbeitet »Bunkerplan«
Von Philip Tassev
imago242667666.jpg
Besser noch mal entrümpeln, bevor der Weltkrieg ausbricht

Es sind Nachrichten wie diese, die ahnen lassen, was den Menschen in diesem Land bevorsteht: Am Montag berichtete die Bild-Zeitung, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) arbeite an einem »Bunkerplan für Deutschland«. Demnach prüfe das Amt zur Zeit, welche öffentlichen Gebäude im Kriegsfall als Schutzräume dienen könnten. Das schließt auch Behördengebäude und U-Bahnstationen mit ein. Außerdem ruft das BBK die Bevölkerung dazu auf, private Schutzräume einzurichten, etwa in Kellern und Tiefgaragen. Das Blatt zitiert den Präsidenten des BBK, Ralph Tiesler, der in der vergangenen Woche auf einem Kongress der Unionsbundestagsfraktion gesagt habe, dass »die Bevölkerung natürlich in ihren Kellern auch etwas tun« müsse. Auch eine Smartphone-App, die den Weg zum nächsten Bunker weist und eine umfassende Informationskampagne seien geplant.

Nach Angaben des BBK gibt es in der Bundesrepublik momentan 579 öffentliche Schutzräume mit insgesamt 477.593 Schutzplätzen, die aber »akut nur sehr begrenzt nutzbar« seien – sprich: nicht einsatzbereit sind. Für einen Staat, der sich auf Konfrontationskurs mit der Atommacht Russland befindet, eine unglückliche Situation. »Kriegstüchtig« sieht anders aus. Die Verbündeten an der NATO-»Ostflanke« sind da schon weiter: Polens Hauptstadt Warschau etwa steckt Millionen in den Bau von Bunkeranlagen. Die finnische Hauptstadt Helsinki bietet ihren 650.000 Einwohnern sogar 900.000 Plätze.

Das Bundesinnenministerium hatte im März 2022 das BBK und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) mit einer Bestandsaufnahme aller öffentlichen Schutzräume beauftragt. Der Mai 2023 vorgelegte Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Reaktivierung der oben genannten 579 Bunker grundsätzlich möglich ist, Kosten und Zeitaufwand vor allem vom angestrebten Schutzniveau abhängen. Sollen sie nur vor Trümmerteilen und Bombensplittern schützen oder gar vor Atomschlägen? Eine Frage, die jene beantworten mögen, die nach dem dritten Weltkrieg noch am Leben sind.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!