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Aus: Ausgabe vom 27.11.2024, Seite 8 / Ansichten

Vollzugsbeamter des Tages: Weihnachtsmann

Von Hagen Bonn
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Ich war gerade 13 Jahre alt, als Weihnachten für mich gestorben war. Unser Deutschlehrer, ein Grammatikfanatiker, forderte einen Satz mit dem Wort »Weihnachtsfest«. Im Präsens, mit Subjekt, Prädikat und so weiter. Mein Satz wurde mit »ungenügend« bewertet … Völlig zu Unrecht, oder? »Der Elch hält sein Geweih nachts fest«. Find’ ich heute noch klasse.

Diese Geschichte kam mir in den Sinn, als ich die Nachricht aus Stralsund las. Dort hatte ein Mann mit rotem Mantel und weißem Bart einen Vierjährigen mit der Rute ins Gesicht geschlagen. Tatort? Na, wo schon, auf dem Weihnachtsmarkt. Ich musste die Meldung noch mal lesen, weil ich nicht verstehen konnte, warum sie es in die Zeitung geschafft hatte. Der »liebe, gute Weihnachtsmann« stehe, so die Strafanzeige gegen ihn, im »Verdacht der gefährlichen Körperverletzung«. Bitte, was?

Wer hat denn diese Anzeige gestellt? Bernd das Brot? Was denkt man sich eigentlich, wozu eine Rute da ist? Abgesehen davon ist sie eine Amtsinsignie. Kürzlich wurden Taschenmesser auf den Weihnachtsmärkten verboten. Vorher schon nicht erlaubt waren Macheten, Kettensägen und Skibretter auf der Schulter. Und jetzt wird es pädagogisch. Schon mal darüber nachgedacht, warum der Mann eine Rute trägt? Eben. In der Meldung stand nämlich, das Kind habe dem Weihnachtsmann »die Zunge herausgestreckt«. Ach nee? Das Opfer ist also der Täter. Wenn das so weitergeht, muss der Bart auch noch ab. Ja, Sie wissen wohl nicht, wie der im Genick der Kinder kitzelt, wenn sie auf seinem Schoß hocken? Andererseits besuche ich solche Märkte gar nicht mehr. Wie mein rechter Nachbar (also der wohnt dort), der Bürgergeld »bezieht«. Und mal ehrlich: Weihnachtsmarkt ist Wacken für Bürofachangestellte.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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