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Aus: Ausgabe vom 27.11.2024, Seite 14 / Feuilleton

Rotlicht: Insolvenz

Von Klaus Müller
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Habe gedealt wie Tasche leer

Insolvenz – vom Lateinischen solvere (zahlen, einlösen) – bedeutet, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, umgangssprachlich auch Pleite oder bis 1999 offiziell Konkurs genannt. Zuletzt waren jährlich 18.000 deutsche Unternehmen in Insolvenzverfahren, nimmt man die Verbraucherinsolvenzen hinzu, sind es über 100.000. Der Schuldner ist entweder zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist auch die Überschuldung – die Schulden übersteigen das Vermögen – ein Insolvenzgrund.

Gründe für das Desaster sind: zu geringes Eigenkapital, Fehlinvestitionen, Organisationsmängel, übersteigerter Expansionsdrang, Selbsttäuschungen, falsche Markteinschätzungen, zu riskante Finanzierungen, zu hohe Privatentnahmen, mangelnder technischer Fortschritt und Produktivitätsrückstände. Unternehmen erleiden Schiffbruch in Zeiten wirtschaftlicher Rezession oder werden erwürgt durch mächtige monopolistische Konkurrenten. Manchmal führt der Schuldner einen betrügerischen Bankrott herbei, um seine Schulden loszuwerden. Er verheimlicht Vermögen, schafft es beiseite und fingiert Forderungen. Das ist strafbar.

Ist das Unternehmen insolvent, können Gläubiger oder Schuldner das Insolvenzverfahren beantragen. Der Schuldner oder der Insolvenzverwalter legt dem Gericht einen Insolvenzplan vor. Mit ihm kann bezweckt werden, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten, die nichteinlösbaren Forderungen der Gläubiger zu stunden oder die Unternehmenstätigkeit zu beenden. Schlägt der Versuch fehl, das Unternehmen zu sanieren – meist reduziert sich die Sanierung darauf, Arbeitskräfte zu entlassen – wird das Unternehmen des Schuldners aufgelöst. Häufig wird die wirtschaftliche Tätigkeit aufrechterhalten, indem das Vermögen des Schuldners auf ein anderes Unternehmen übertragen und der zahlungsunfähige Rechtsträger liquidiert wird. Die Liquidation wird zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Das Unternehmen trägt ab diesem Zeitpunkt den Zusatz i. L. (in Liquidation) im Firmennamen. Der Insolvenzverwalter erfasst das Vermögen und die Schulden und erstellt die Liquidationseröffnungsbilanz. Während der Liquidation wird keine neue Produktion begonnen. Es dürfen nur noch Käufe getätigt werden, die zur vollständigen Abwicklung des Auftragsbestandes nötig sind. Die Vermögensteile des Unternehmens werden verkauft bzw. zwangsversteigert und zu Geld gemacht. Am Ende der Liquidation werden die Liquidationserlöse anteilig und gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Das Unternehmen wird wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht und verliert seine Rechtsfähigkeit.

Bevor die Gläubiger ausgezahlt werden können, werden aus der verteilbaren Vermögensmasse Vermögenswerte ausgesondert, die sich im Besitz des Schuldners befinden, aber nicht zu dessen Eigentum gehören, wie zum Beispiel gemietete Betriebsgrundstücke und Gegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden. Die Forderungen der bevorrechtigten Gläubiger – meist Pfandrechte – werden abgesondert, das heißt, sie werden bedient, bevor die nicht bevorrechtigten Gläubiger an der Reihe sind. Vorzugsweise müssen auch Steuern und Löhne gezahlt werden. Danach werden die Massekosten beglichen. Das sind die im Rahmen des Insolvenzverfahrens angefallenen Kosten. Schließlich sind die Masseschulden, also die Verbindlichkeiten, zu tilgen, die der Insolvenzverwalter während des Verfahrens eingegangen ist. Erst dann kommen die nicht bevorrechtigten Gläubiger an die Reihe. Mehr als drei bis fünf Prozent ihrer Forderungen erhalten sie selten ersetzt.

Der gesamtwirtschaftliche Schaden von Insolvenzen ist immens: Forderungsausfälle, Folgezusammenbrüche von Firmen, Wertverluste aus Zwangsversteigerungen, Ausfälle von Sozialabgaben und Steuern, Vernichtung von Arbeitsplätzen.

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