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Aus: Ausgabe vom 29.11.2024, Seite 8 / Ansichten

Korrumpel des Tages: Patrick Graichen

Von Felix Bartels
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Voller Energie: Graichen freut sich auf den neuen Job

Im Keller zuviel Leichen, Habeck feuert Graichen – zwitscherten im Mai 23 die Spatzen von den Solarpanelen. Das Flussbett war versiegt, der Wind hatte sich gedreht, die Turbinen folglich ruhten, die Rotorblätter auch. Der Staatssekretär zeigte kaum noch Spuren von Nachhaltigkeit, der Minister musste neu bestallen. Vorlag ein Skandal, der keiner war: Von Beginn an hatte Robert Habeck sein Ministerium geführt wie Uli Hoeneß seinen FC Bayern, als Familienunternehmen.

Was woanders »Amigo«, »Filz«, »Korruption« oder »Geschmäckle« heißt, konnte in der Parallelwelt der Grünen nicht weiter auffallen. Wenn Graichens Entscheidung, den eigenen Trauzeugen in leitende Position zu hieven, wenigstens bloß aus Begünstigung erfolgt wäre. Exemplarisch war sie auf tiefere Weise. Man hält sich grünerseits für eine Art Avantgarde, gesendet, das Land zu gesunden, erleuchtet von der eigenen Erleuchtung. Wer sich so durch die Welt träumt, denkt nicht an Korruption, er glaubt, das Recht zu haben, seinen Inner circle im Staat auszustreuen.

Und da die Wirklichkeit sich vom Drama darin unterscheidet, dass nach dem Ende kaum jemals Schluss ist, läuft die Geschichte weiter. Wer es diesseits der Oder zu wild getrieben hat, kriegt im Osten seinen Neustart. Wie seinerzeit, als die Bundesrepublik ihre zweite Besatzung in die östlichen Bundesländer schickte. Die ukrainische Regierung annoncierte am Donnerstag, dass Patrick Graichen im Aufsichtsrat des Übertragungsnetzbetreibers NPC Ukrenergo sitzen wird. »NPC« steht nicht für »Non-playable Character«, sondern für »National Power Company«. Formal ist das zentrale Energieunternehmen privat, sein alleiniger Besitzer aber der ukrainische Staat. Wie ungemein beispielhaft für den blau-gelben Komplex, worin liberale Kapitalkultur und halbautokratische Staatsdynamik permanente Hochzeit feiern.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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