Es gibt keine versehentliche Vergewaltigung
Frankreich: Prozess im Fall Gisèle Pelicot verdeutlicht Dringlichkeit von Konsens. Entsprechender Gesetzentwurf eingebracht
Ina SembdnerDer sogenannte Avignon-Prozess hat in Frankreich einiges ins Rollen gebracht: Am Donnerstag stand in der Nationalversammlung im Rahmen des Initiativtags ein parteiübergreifender Gesetzesvorschlag auf der Tagesordnung. Er sieht vor, das französische Strafrecht bei Vergewaltigung um das Konzept Zustimmung zu erweitern. Bislang gilt: Ein Täter muss Gewalt oder Zwang angewendet oder damit gedroht haben, um ihn wegen Vergewaltigung zu verurteilen. Im zuständigen Ausschus...
Artikel-Länge: 4260 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.