Vorkaufen statt besetzen
2021 wurde das Vorkaufsrecht vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Nur wenn die betroffenen Häuser baulich besonders heruntergerockt sind, dürfen Kommunen seither Immobilien »vorkaufen«. Das wollen die Mieter der Schönleinstraße 19 in Berlin-Kreuzberg erreichen. Natürlich zu einem abgesenkten Preis im Rahmen der letzten Novelle des Baugesetzbuches. »Kein Bock auf Investoren und Verdrängung«, hieß es am Sonnabend bei einem Protest vor dem betroffenen Haus. Die 17 Mieter und ein Fahrradladen suchen einen neuen, sozialeren Käufer und Vermieter. (jW)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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