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Aus: Ausgabe vom 06.12.2024, Seite 10 / Feuilleton
Rauchen

Volkserziehung

EU schränkt Freiluftrauchen ein
Von Felix Bartels
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Demnächst wird weder drinnen noch draußen geraucht

Solange man lebt, soll man rauchen. – Diesem einzig schönen Satz von Helmut Körschgen widerspricht allein, dass der gute Mann mittlerweile tot ist. Ein Jahr nach ihm starb Peter Hacks, der denselben Gedanken hatte, aber trans­zendiert – Was in jeder Weltlage gegen den Tod spricht: Man kann dort nicht mehr rauchen.

Sätze müssen nicht stimmen, sie müssen was setzen. Bloß sagen, was zutrifft, langweilt. Bloß sagen, was nicht zutrifft, aber noch mehr. Tatsächlich hat Nichtrauchen nichts über sich mitzuteilen, als dass es nicht das Rauchen sei. Rauchen dagegen enthält so viel – subli­mierte Haltung, kulturelle Codes, Projektion –, dass man es am besten schweigend verrichtet. Auch und in sofern man in Gesellschaft ist. Leute, die ausschließlich auf Partys rauchen, stehen auf einer Stufe mit solchen, die nur bei schönem Wetter Fahrrad fahren.

Das Rauchen hat so viele Feinde wie die Menschheit. Vermutlich, weil die beiden Mengen sich decken. Feinde sind natürlich nicht jene, die ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen durchgesetzt haben. Rauchen ist eine Entscheidung, man sollte sie nicht für andere mit treffen. In der Tat gehören Raucher nach draußen. Ein Gedanke, der nicht nur für rücksichtslose Raucher schwer zu ertragen scheint. Nachdem Firmen, Flugzeuge, Kinos und gastronomische Orte rauchfrei gemacht wurden, geht man in Brüssel daran, auch die Freiluft vom Rauch zu säubern. So hat das EU-Parlament jetzt beschlossen, das Rauchverbot auf Bushaltestellen und Außenbereiche von Gaststätten zu dehnen, wo niemandes Lunge geschädigt wird, ausgenommen die des Rauchers. Ein entsprechendes Verbot soll es in der Bundesrepublik zwar nicht geben, doch die Pankower CDU erwägt Hinweisschilder an den betreffenden Orten. Das wird sich gewiss gut auf die Laune der Mitwelt auswirken, die bekanntlich zur einen Hälfte aus Kümmer-dich-um-deinen-Scheiß-Rebellen und zur anderen aus Blockwarten ­besteht.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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