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Aus: Ausgabe vom 06.12.2024, Seite 15 / Feminismus
Feminismus

Täglicher Terror

Konvention zum Schutz von Frauen: Erster Bericht kritisiert Umsetzung in Deutschland
Von Carmela Negrete
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Die Botschaft ist klar: Frauen sind in Deutschland nicht ausreichend vor männlicher Gewalt geschützt. Das spiegelt auch der am Dienstag vorgestellte Monitor »Gewalt gegen Frauen« vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) wider. Laut der lang erwarteten Studie zur Entwicklung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland, die vom DIMR erstellt und aus dem Bundeshaushalt finanziert wurde, wurden 2023 täglich mehr als 700 Frauen Opfer von körperlicher Gewalt. Hinzu kommen rund 400 Fälle von psychischer Gewalt. Diese Zahlen beziehen sich jedoch nur auf die gemeldeten und registrierten Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte deutlich höher sein. Erst im November hatte das Bundeskriminalamt die neuste Statistik herausgegeben: Fast jeden Tag stirbt demnach eine Frau oder ein Mädchen; 360 Todesfälle sind es insgesamt.

Auf der Pressekonferenz des DIMR erklärte die Juristin Müşerref Tanrıverdi, dass Frauen und Mädchen aus allen gesellschaftlichen Schichten von Gewalt betroffen sind. Und weiter: »Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Verletzung der Menschenwürde und der grundlegenden Menschenrechte.« Es gebe jedoch auch Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen: Beispielsweise sei die Zahl der Betroffenen unter jungen Frauen im Alter von 18 bis 20 Jahren überraschend hoch. Die Macher des Berichts kritisieren auch die Verharmlosung der Gewalt durch Begriffe wie »familiäre Tragödie« statt »Mord«. Dies sende eine falsche Botschaft und verschleiere die Ernsthaftigkeit des Problems. Eine klare Forderung richtet sich daher an Politik, Medien und Polizei: Die gesellschaftliche und institutionelle Wahrnehmung der geschlechtsspezifischen Gewalt muss dringend verbessert werden.

Der Monitor analysiert neben den Trends geschlechtsspezifischer Gewalt auch den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland und erfüllt eine der Anforderungen des internationalen Abkommens des Europarates. 2018 war sie in Deutschland in Kraft getreten, ein solcher Bericht daher längst überfällig. Seit 2020 wurden Daten analysiert und verglichen. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, erklärte bei der Vorstellung, dass die nächste Bundesregierung mehr Frauenhäuser schaffen sowie Beratungsangebote ausbauen müsse. Zudem seien spezifische Schulungen für Polizei und Justiz notwendig, um Täter effektiver verfolgen und bestrafen zu können.

Erst am vergangenen Mittwoch hatte die noch amtierende Bundesregierung ein sogenanntes Gewalthilfegesetz beschlossen – wie um der zu erwartenden Kritik ob der Untätigkeit bei der Verhinderung der katastrophalen Umstände etwas entgegenzusetzen. Das Gesetz sieht unter anderem mehr Frauenhaus- und Beratungsplätze vor. Novum ist ein »Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt«. Wie das mit den generellen Kürzungen zugunsten von Aufrüstung und Krieg zusammenpasst, erklärte das Kabinett nicht, sondern übergibt damit die heiße Kartoffel an seine Nachfolger.

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