Bundestag diskutiert Entwurf zu Abbrüchen
Berlin. Der Deutsche Bundestag sollte am Donnerstag über einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Neuregelung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch debattieren. Bisher ist ein Abbruch in Deutschland laut Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch ausdrücklich entkriminalisieren. Die bislang vorgeschriebene dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll entfallen. Zudem sollen künftig die Krankenkassen die Kosten für Abbrüche übernehmen. Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte den Antrag. »Ich hoffe auf eine breite Unterstützung im Deutschen Bundestag. Frauen dürfen nicht mehr kriminalisiert und stigmatisiert werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entscheiden«, sagte sie am Donnerstag gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Etwa 80 Prozent der Bevölkerung sähen das genauso.
Das soll auch am Sonnabend verdeutlicht werden. Mehr als 100 Organisationen, Verbände und Initiativen fordern die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und rufen zu Großdemonstrationen in Berlin und Karlsruhe auf. In einer Pressemitteilung vom Donnerstag begrüßen die Unterzeichnenden den interfraktionellen Gesetzentwurf und sehen ihn als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu reproduktiver Gerechtigkeit. Gleichzeitig machen sie darauf aufmerksam, dass der aktuelle Entwurf weit hinter internationalen Standards – wie den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation – zurückbleibt, wenn die Beratungspflicht wie auch die Zwölfwochenfrist bestehen bleiben. Sie fordern, dass die Abgeordneten an dieser Stelle nachjustieren. (AFP/jW)
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