V-Leute
Von René LauDer Zusammenhalt in den Fanszenen ist groß. Nicht nur, dass man Woche für Woche gemeinsam die Stehplätze rockt (falls vorhanden), man ist auch sonst im Stadion der aktive Kern. Außerhalb des Stadions sind Fans für ihren Herzensverein ebenfalls aktiv. Sei es, dass der Verein bei wohltätigen Anlässen unterstützt wird oder die Fans sich im Privatleben gegenseitig helfen.
Offensichtlich sieht das Team Blau ähnlich. Denn anders ist das seit Jahren große Interesse am »Subjekt Fußballfan« nicht zu erklären. Für sie wurde sogar eine eigene Art von Polizisten mit den sogenannten Szenekundigen Beamten geschaffen oder wurden polizeiliche Datenbanken angelegt, in denen Fans nicht nur mit ihren Personalien gespeichert werden, sondern auch mit ihrem Habitus, ihren Tätowierungen oder ihrer jeweiligen Position innerhalb der Fanszene. »Datei Gewalttäter Sport« nennt man das.
All das scheint den Ermittlungsbehörden aber nicht zu genügen. Das wird jetzt an einem Fall aus Jena beim FC Carl Zeiss deutlich. Die Fanhilfe des blau-gelb-weißen Traditionsvereins aus der Regionalliga Nordost machte unlängst öffentlich, dass versucht wurde, einen jungen Fan als V-Mann anzuwerben. Im Gegenzug wurde ihm versprochen, in einem außerhalb des Fußballs laufenden Strafverfahren für Strafmilde zu sorgen. Abgesehen davon, dass in einem Rechtsstaat allenfalls ein Gericht und nicht ein Beamter für Strafzumessung sorgen kann, zeigt dies deutlich, wie interessant das Innenleben von Fanszenen offensichtlich für die Polizei sein muss. Denn V-Personen sind nicht etwa Polizeibeamte, sondern Menschen wie du und ich, die oftmals gegen Geldleistung Informationen an die Polizei weitergeben. Sie missbrauchen das Vertrauen unwissender Personen und provozieren durchaus auch schon mal Straftaten.
Den Ermittlungsbehörden muss klar sein, dass sie mit einem solchen Vorgehen kaum Land gewinnen werden. Das Beispiel Jena zeigt, wie geschlossen die Fanszenen sind und welch großes Vertrauen dort herrscht. Dennoch ist Wachsamkeit angesagt. Denn auch hier gilt: »¡No pasarán!«
»Sport frei!« vom Fananwalt.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Sport
-
»Es ist unvernünftiges Verhalten«
vom 06.12.2024