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Aus: Ausgabe vom 18.12.2024, Seite 5 / Inland
Krankenhausreform NRW vor dem Start

»Nachbesserung« in 160 Fällen

Krankenhausreform: NRW-Regierung ändert Vorgaben nach Beschwerden
Von Gudrun Giese
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Beschäftigte von 327 der landesweit 330 Kliniken legten bei der NRW-Regierung Beschwerde ein

Mit der verbindlichen Festlegung der Angebote stehe das »Krankenhausplanungsverfahren in Nordrhein-Westfalen (…) unmittelbar vor dem Abschluss«, meldete das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Dienstag. Ab der kommenden Woche stehe fest, »welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen wird«. Damit endet das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren, bei dem nicht die Bettenzahl maßgeblicher Parameter war, sondern Leistungsgruppen, für die bestimmte Qualitätsstandards sowie Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung festgelegt wurden. Rund sechs Jahre lang hätten alle wichtigen Akteure der Krankenhauslandschaft in NRW die Kriterien ausgearbeitet, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der Dienstag nachmittag bei einer Pressekonferenz mit Vertretern der Krankenhausgesellschaft NRW, der gesetzlichen Krankenkassen sowie Ärzte- und Pflegekammern das Planungsverfahren und die vorgesehene Umsetzung im kommenden Jahr vorstellte.

Bereits Mitte des Jahres hatten die Krankenhäuser vorläufige Bescheide erhalten, zu denen sie Stellung nehmen konnten. Angestellte von 327 der 330 landesweiten Kliniken nutzten die Gelegenheit, um vor allem gegen die Verkleinerung oder Schließung von Abteilungen zu protestieren. Das Gesundheitsministerium habe die Stellungnahmen der Krankenhäuser geprüft und Entscheidungen geändert, meldet am Dienstag WDR. Minister Laumann sprach von 160 Fällen, bei denen man »nachgebessert« hätte. Veränderungen gegenüber der vorläufigen Planung werde es in den Bereichen Geburtshilfe und Schlaganfallversorgung geben.

Ursprünglich sollten die Kliniken ab 1. Januar 2025 nach den neuen Leistungskatalogen arbeiten. Wegen erheblicher Proteste verlängerte Minister Laumann die Frist um drei Monate. Außerdem erhalten die Krankenhäuser zwölf Monate Zeit für die Umsetzung der Umstellung. So sollten Versorgungslücken vermieden werden, berichtete WDR. Im ursprünglichen Plan waren keine Übergangsfristen für die Kliniken vorgesehen. Laumann hätte allerdings früher merken können, »dass es vielleicht keine gute Idee ist, zum 1. Januar 2025 den jeweiligen Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne dass zeitgleich woanders zusätzliche Kapazitäten starten«, merkte Lisa Kapteinat an, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von NRW. Viele Konfliktpunkte würden durch die Verlängerung der Fristen nicht gelöst, ergänzte Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der NRW-SPD. So sei weiterhin unklar, wie die Landesregierung die Vorhaben finanzieren wolle. »Bis zum Jahr 2030 sollen 2,5 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenhäuser haben aber bereits sieben Milliarden an Investitionsmitteln beantragt. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist allen Beteiligten nach wie vor ein Rätsel.«

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister zeigte sich zufrieden mit dem jetzigen Ergebnis. Seine »Reform« bezeichnete er als »lernendes System«. Wobei es schwierig werden dürfte, bewährte Klinikstrukturen wiederzubeleben, wenn sie einmal zerschlagen sind. Möglicherweise hilft die dreimonatige Frist im kommenden Jahr dabei, den ein oder anderen Abbau noch abzuwenden.

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