Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.12.2024, Seite 8 / Ansichten

Hilferuferin des Tages: Salome Surabischwili

Von Reinhard Lauterbach
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Hält sich noch für Georgiens Präsidentin: Salome Surabischwili am 14. Dezember in Tbilissi

Die Älteren erinnern sich vielleicht noch an eine Gruppe von Kadern der ehemaligen Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, die zur Abwehr der »Reformbemühungen« von Alexander Dubček die »brüderliche Hilfe« des Genossen Breschnew und weiterer damals sozialistischer Staaten erbaten. Die Bitte wurde erhört, und die Genossen Biľak und Co. waren damit entlarvt als Speichellecker Moskaus und was nicht alles. Geholfen hat es ihnen ja langfristig trotzdem nicht.

Wie auch immer, Vasiľ Biľak hat jetzt eine Nachfolgerin gefunden: die sich selbst noch im Amt wähnende georgische Expräsidentin Salome Surabischwili. Sie durfte in dieser Eigenschaft am Mittwoch vor dem EU-Parlament (EP) in Brüssel auftreten und erflehte »mehr Druck« von seiten der EU auf die georgische Regierungspartei. »Seien Sie eine geopolitische Union«, rief sie den Abgeordneten zu und packte sie am imperialistischen Portepee: »Wenn Sie nicht in der Lage sind, auf ein Land von 3,7 Millionen Einwohnern Einfluss zu nehmen, wie wollen Sie dann mit den Giganten des 21. Jahrhunderts konkurrieren?« Man stellt sich die leidenschaftliche georgische Frau vor, die ihrem zögerlichen Liebhaber zuruft: Beweise, dass du ein Mann bist! Schließlich sei Georgien die Eskalation wert, fuhr Surabischwili fort: Wer Tbilissi kontrolliere, kontrolliere den Kaukasus. Wenn Georgien unter russische Kontrolle falle, gefährde dies auch die Sicherheit am Schwarzen Meer, die Verbindung nach Zentralasien und das Schicksal Armeniens. Letzteres nun gerade nicht, denn das wird bedroht durch die Türkei und Aserbaidschan, nicht durch Russland.

Ob ihr Tanz vor dem EP so eindrucksvoll war wie der ihrer biblischen Namensvetterin vor dem König Herodes, der ihr zum Dank den Kopf von Johannes dem Täufer auf einem Tablett serviert haben soll, muss sich jetzt zeigen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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