Verbände: Gewalthilfegesetzentwurf lässt Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus im Stich
Die Verbände Pro Asyl, Damigra und die »Zentrale Informationsstelle Autonome Frauenhäuser« beklagen, dass im Gesetzentwurf für ein Gewalthilfegesetz, mit dem sich der Bundesrat am Freitag befasst, Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus im Stich gelassen werden:
Gewalt ist keine Randerscheinung, sondern ein zentrales Thema in der Mitte unserer Gesellschaft. Das Gewalthilfegesetz würde endlich das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und ihre Kinder gesetzlich verankern – das ist ein wichtiges und begrüßenswertes Vorhaben. Der aktuelle Gesetzentwurf ignoriert aber die bestehende Diskriminierung insbesondere geflüchteter und über den Familiennachzug eingewanderter Frauen beim Zugang zu Schutzräumen (…).
Im Entwurf des Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fehlt die Berücksichtigung spezifischer Hindernisse, die von Gewalt betroffene Personen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren daran hindern, wirksamen Schutz zu erhalten. Indem das Gewalthilfegesetz die besonders prekäre Situation dieser Frauen ignoriert, diskriminiert es geflüchtete und migrierte Frauen sowie Kinder und nimmt ihre erhöhte Gefährdung billigend im Kauf. (…)
»Es gibt mittlerweile unzählige Berichte von Betroffenen und Frauenhausmitarbeiterinnen, die deutlich machen, dass bestehende Regelungen geflüchtete Frauen systematisch vom Schutz ausschließen. Dass die Gesetzgeber diese Berichte ignorieren, ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer Politik, die das universelle Menschenrecht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben unterschiedlich bewertet – abhängig von der Herkunft der Frauen beziehungsweise deren Aufenthaltsstatus. Diese Ungleichbehandlung zeigt, wie Menschenrechte hierarchisiert und dadurch die Schutzrechte der Marginalisierten aufs Spiel gesetzt werden«, erklärt Dr. Delal Atmaca von Damigra. (…)
Die Initiative für ein Gedenken an Nguyen Ngoc Chau und Do Anh Lan in Hamburg gibt die Umbenennung einer Bushaltestelle nach den beiden vietnamesischen Opfern eines Neonazianschlags bekannt:
Am 21. Dezember 2024 wird die Bushaltestelle »Moorfleet (Halskestraße)« offiziell in »Chau-und-Lan-Straße« umbenannt. Diese Umbenennung erinnert an Nguyen Ngoc Chau und Do Anh Lan, die 1980 aus Vietnam nach Hamburg flohen und Opfer eines rechtsterroristischen Anschlags wurden. Nguyen Ngoc Chau und Do Anh Lan lebten in der Geflüchtetenunterkunft an der Halskestraße, als diese am 22. August 1980 von Rechtsterroristen in Brand gesetzt wurde. Beide erlagen ihren schweren Verletzungen. Jahrzehntelang blieb die Erinnerung an diese Tat und ihre Opfer weitgehend verdrängt. Die Umbenennung der Bushaltestelle ist ein weiterer Schritt, um die Namen Nguyen Ngoc Chau und Do Anh Lan sichtbarer zu machen und an die Hintergründe dieser tragischen Ereignisse zu erinnern. (…)
Mit der Umbenennung wird ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Erinnerungskultur geleistet, in Hamburg wird damit zweier der vielen Opfer rassistischer Gewalt gedacht. Waren ihre Namen jahrzehntelang vergessen, werden sie zukünftig jeden Tag durch die Haltestellenansagen in den Buslinien des HVV ins Gedächtnis gerufen werden.
Gedenkveranstaltung am 21. Dezember 2024 um 13 Uhr an der Chau-und-Lan-Straße 6, Hamburg.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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