Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.12.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Wunschkonzert

Von René Lau
Der Fananwalt_Logo.jpg

Es ist Wunschzeit. Alle warten auf den Mann mit dem roten Mantel, damit er die Geschenke bringt. Wir alle sind im vorweihnachtlichen Stress, aber freuen uns wie die Kinder auf das Fest. Gerade in den vergangenen Wochen war ich als Fananwalt viel mit Lesungen und Rechtshilfevorträgen unterwegs. Bei diesen Veranstaltungen quer durch die Republik bin auch ich immer wieder nach meinen Wünschen gefragt worden. Und da gibt es einiges, denn sowohl Team Blau als auch die Verbände haben viel dafür getan, es Fans möglichst schwer zu machen.

Da stürmen bis an die Zähne bewaffnete Polizeieinheiten ganze Fanblöcke und benutzen Pfefferspray wie andere den Wasserschlauch im sommerlichen Garten. Fans werden stundenlang an Bahnhöfen oder in Zügen festgehalten und/oder schikaniert. Politiker vergessen die eigene Zusage, Verfügungen über Verbunddateien der Polizei wie die »Datei Gewalttäter Sport« zu reformieren. Verbände sanktionieren Träger von Transparenten, obwohl die mit diesen geäußerte Kritik keinerlei strafrechtlich relevanten Inhalt hat. Und diese Liste könnte in epischer Länge weiter fortgeführt werden.

Aber es gibt auch Hoffnung und Erfolge. Tennisbälle haben einen Teil der weiteren Kommerzialisierung des Fußballs verhindert. Fanhilfen werden immer stärker und bieten den Ermittlungsbehörden die Stirn. Die Fanszenen haben nach Corona einen ungemeinen Zulauf insbesondere von jungen Fans zu verzeichnen. Um weitere kritische und selbstbewusste Fans muss uns nicht bange sein.

Der Zusammenhalt und die Organisation der Fanszenen machen Hoffnung und bestärken auch mich, im neuen Jahr im Kampf um die Fanrechte nicht nachzulassen. Unsere Botschaft an Polizei und Verbände ist eindeutig: Wir bleiben ungebrochen kritisch und laut.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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