Geldbuße für Rechtsberatung
Gericht erklärt Totalverweigerer-Unterstützung als unzulässig
Thomas NagelDas Amtsgericht Braunschweig hat zwei Totalverweigerer am Mittwoch wegen unzulässiger Rechtsberatung zu je 1 100 Mark Geldbuße verurteilt. Die beiden, Detlev Beutner und Rainer Scheer (beide 28 Jahre), hatten keinen Hehl daraus gemacht, andere Totalverweigerer vor Gericht vertreten zu haben. Von zwei Amtsgerichten waren sie sogar als Wahlverteidiger zugelassen worden.
Doch das half ihnen nichts. Amtsrichterin Martina Quade- Polley sah darin eine »geschäftsmäßig...
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