Und raus bist du
Von Nick BraunsWenn Flüchtlinge zweimal beim Schwarzfahren im Bus oder beim Klauen im Supermarkt erwischt werden, sollen sie künftig automatisch abgeschoben werden – selbst wenn ihnen im Herkunftsland Folter und Haft drohen. So will es zumindest die CDU. »Nach einem Warnschuss muss in Zukunft bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen«, tönte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gegenüber Bild vom Montag. Dafür will der Generalsekretär der Partei, die voraussichtlich den nächsten Kanzler stellen wird, das Aufenthaltsgesetzes ändern und eine Regelung streichen, wonach Straftäter durch einen Richterspruch bleiben können. Da der Europäische Gerichtshof allerdings klargestellt hat, dass Flüchtlinge ihren Schutzstatus selbst bei schweren Straftaten nicht verlieren, will Linnemann zusätzliche Abschiebeabkommen mit Drittstaaten schließen, in die straffällig gewordene Flüchtlinge verbracht werden sollen.
Während bei Minderheiten in Syrien nackte Angst vor der neuen islamistischen Staatsführung herrscht und im Norden des Landes Kämpfe zwischen der türkischen Armee und kurdischen Milizionären toben, hält der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz an der Forderung nach Abschiebung syrischer Straftäter in das Land fest. Syrien sei zwar weiterhin instabil, aber die Unionsparteien sind seit längerer Zeit der Auffassung, »dass man nach Afghanistan und nach Syrien grundsätzlich abschieben kann und sollte«, erklärte der Unionskanzlerkandidat am Montag gegenüber dpa.
Das sieht SPD-Chef Lars Klingbeil auch so. Zwar sollten Geflüchtete aus Syrien, »die Teil unserer Gesellschaft geworden« sind, nicht zur Rückkehr in ihre Heimat gedrängt werden. Doch richtig sei es, Straftäter auch in Länder wie Afghanistan und Syrien abzuschieben. »Wer straffällig wird, verliert sein Recht, in unserem Land zu bleiben«, schließt der Sozialdemokrat verbal die Reihen zu Union und AfD. Dass manche Asylsuchende bei deutlich unter dem Bürgergeld liegenden Leistungen, die ihnen angesichts von Sachleistungen und Bezahlkarten oft auch nur zum geringen Teil in bar ausgezahlt werden, geradezu in die Kleinkriminalität getrieben werden, spielt in der im Zeichen eines Abschiebewahlkampfes stehenden Debatte natürlich keine Rolle.
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Leserbrief von Onlineabonnent/in Joachim S. aus Berlin (31. Dezember 2024 um 08:11 Uhr)Wohin schiebt man eigentlich Wirtschaftskriminelle ab, die den Staat um Milliarden geprellt haben? Oder Politiker, die die Achtung grundgesetzlich garantierter Menschenrechte mit Füßen treten wollen? Auf den Mond schießen kann man sie ja leider (noch) nicht.
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