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05.11.2004 / Inland / Seite 3

Auslieferung trotz politischer Verfolgung?

Verheerende Gesetzeslücke: Bundestag hat – bewußt – versäumt, Vorrang des Asylrechts klar zu formulieren

Ulla Jelpke

Wer Asyl hat, darf grundsätzlich nicht abgeschoben werden. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Abschiebung (nach Ausländergesetz) und Auslieferung (wegen angeblicher Straftaten). Bei Auslieferungsbegehren von anderen Staaten muß entschieden werden, ob eine Person, die wegen des Verdachts dort begangener Straftaten gesucht wird, zwangsweise dorthin überstellt wird.

Man möchte meinen, daß für politisch Verfolgte der Schutz des Asylrechts auch gegenüber Auslief...

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