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Aus: Ausgabe vom 09.01.2025, Seite 4 / Inland
Projekt »Remigration«

Correctiv bleibt dabei

Teilnehmer von Potsdamer Treffen klagen wegen Bericht über »Remigration«
Von Marc Bebenroth
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Rechte Zusammenschlüsse schreiben sich die Forderung nach massenhafter Vertreibung auf das Banner (Magdeburg, 21.12.2024)

Die Wahlkampfstrategie der Unionsparteien zeigt, wie erfolgreich die AfD und ihr ideologisches Umfeld ihre Rolle im Parlamentarismus der BRD erfüllen. Jüngstes Beispiel sind die Äußerungen von CDU-Chef Friedrich Merz vom Wochenende, der sich dafür aussprach, die Einbürgerung von Menschen mit weiterer Staatsbürgerschaft rückgängig zu machen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Noch vor gut einem Jahr hatte die Berichterstattung des Medienhauses Correctiv über solche Überlegungen in einem Brandenburger Landhotel großen Wirbel ausgelöst.

Beteiligte des Treffens im ehemaligen Landhaus Adlon am Lehnitzsee am 25. November 2023, darunter der Jurist Ulrich Vosgerau (CDU) – seines Zeichens Kurator der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung –, haben nun gegen das Medienhaus Correctiv zwei Klagen beim Landgericht Hamburg eingereicht. Das bestätigte eine Sprecherin am Mittwoch. Vosgerau wirft dem Medienhaus nach Angaben seines Anwalts Carsten Brennecke vor, in der Berichterstattung den Eindruck erweckt zu haben, bei dem Treffen sei es um Pläne zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegangen. Geklagt wird gegen die Passage: »An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.« Danach hätten andere Medien eine Diskussion über eine »Ausbürgerungsidee« als Tatsache dargestellt. Dagegen sei Vosgerau mehrfach erfolgreich gerichtlich vorgegangen, teilte dessen Anwalt Brennecke mit.

Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, am Mittwoch, dass dem Medienunternehmen die Klage zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht offiziell zugestellt worden sei und man die genaue Formulierung der Kläger abwarten wolle. Von der beanstandeten Passage werde man sich nicht distanzieren. »Es bleibt dabei: Auf dem Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen Menschen, auch ›nicht assimilierten‹ Staatsbürgern«, wurde von Daniels zitiert.

Vosgerau hatte in einer früheren Auseinandersetzung mit Correctiv vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG) nicht bestritten, dass auf dem Potsdamer Treffen auch die sogenannte Remigration von Staatsbürgern der BRD ein Thema war. Das geht aus einem Beschluss des OLG vom 26. März 2024 hervor, den der Rechtsanwalt Chan-jo Jun am 19. Juli 2024 auf der Plattform X in Auszügen veröffentlicht hatte. Vosgerau habe demnach gegenüber dem OLG lediglich auf dessen »Erinnerung« verwiesen, wonach von den Teilnehmenden in Potsdam niemand gesagt haben soll, Deutsche sollten »repatriiert oder ausgebürgert« werden. Er habe in einer zusätzlichen Stellungnahme laut Gericht »lediglich die rechtliche Umsetzbarkeit« angezweifelt.

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