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Aus: Ausgabe vom 09.01.2025, Seite 8 / Abgeschrieben

Mietpreisregulierungen und sozialer Wohnungsbau

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte am Mittwoch zum Wohnungslosenbericht der Bundesregierung:

»Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehenden Wohnraum bezahlbar zu halten. Es ist daher inakzeptabel, dass mit rund 531.600 Personen mehr Menschen denn je – darunter viele Kinder – wohnungslos sind und dadurch massiv in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt werden«, sagt Claudia Engelmann, Expertin des Instituts für das Recht auf Wohnen. Wohnungslose Menschen seien nicht nur in ihrem Recht auf Wohnen eingeschränkt, sondern etwa auch in ihrem Recht auf Gesundheit oder auf Schutz vor Gewalt. Das zeige der Wohnungslosenbericht der Bundesregierung sehr deutlich.

»Um zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihre Wohnung verlieren, braucht es wirksame Maßnahmen zur Mietpreisregulierung sowie eine Stärkung des Mietrechts. Dazu gehört zwingend eine Ausweitung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung – also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden«, so Engelmann weiter. Auch müsse deutlich mehr als bisher in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Hier seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht. Darüber hinaus könne der Bund ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit auflegen. Dies sei eine sehr wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in der Fläche.

Alle Maßnahmen sollten Teil einer nationalen Gesamtstrategie sein – also in einem ambitionierten und finanziell gut ausgestatteten Nationalen Aktionsplan fortgeführt werden. Konkrete Vorschläge des Instituts, der Wohnungslosenhilfe, von Betroffenen und Verbänden hierzu lägen vor. Sie sollten Grundlage für eine deutlich ambitioniertere Wohnungs- und Sozialpolitik einer neuen Bundesregierung werden.

Die Gewerkschaft Verdi reagierte am Mittwoch auf die Forderungen der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg zur Abschaffung von Feiertagen in Berlin:

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert die Forderung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), in Berlin einen Feiertag abzuschaffen. Berlin gehört mit zehn Feiertagen zu den Bundesländern, die im bundesweiten Vergleich die wenigsten Feiertage haben.

Der Internationale Frauentag wird seit über 100 Jahren begangen, um für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu kämpfen. In Berlin wurde im Jahr 2019 der Internationale Frauentag als zusätzlicher Feiertag eingeführt. Der UVB fordert, diesen Feiertag wieder abzuschaffen.

»Ausgerechnet den Frauentag als Feiertag wieder abzuschaffen, ist wohl eher ein Altherrenwitz als ein ernst gemeinter wirtschaftspolitischer Vorschlag. Berlin ist im bundesweiten Vergleich jetzt schon Schlusslicht bei den Feiertagen. Dazu kommt noch die Forderung des UVB, den Beschäftigten an ihren ersten Krankheitstagen den Lohn zu streichen. Ich rate den Unternehmen, diese Forderungen schnell wieder in die Mottenkiste zurückzulegen, denn mit einer sozial verantwortlichen Unternehmenskultur ist all das nicht vereinbar«, erklärt die Verdi-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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