Streitfall »Knockout«
Von Nico PoppEs wird einen weiteren Prozess gegen Mitglieder der Thüringer Neonazigruppe »Knockout 51« geben – allerdings nicht, wie eigentlich von der Bundesanwaltschaft angestrebt, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Oberlandesgericht in Jena hat die im September 2024 erhobene Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Gruppe – darunter ein »Rädelsführer« – zwar zugelassen, will die Neonazis aber laut einer Mitteilung vom Freitag »aus Rechtsgründen« nicht wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen, sondern in einer kriminellen Vereinigung belangen. Die Zuständigkeit für das Hauptverfahren liege beim Landgericht Gera.
Wie das Gericht ebenfalls mitteilte, hat die Bundesanwaltschaft, die weiterhin die Auffassung vertritt, dass es sich bei »Knockout 51« um eine terroristische Vereinigung handelt und der Fall vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden muss, bereits Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.
Im Juli 2024 hatte das Oberlandesgericht vier andere Mitglieder der Gruppe wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt. Dagegen hat die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt; sie hatte auch hier eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und höhere Haftstrafen angestrebt. Die »Knockout«-Verfahren entwickeln sich also nebenbei zu einer veritablen Auseinandersetzung zwischen dem Oberlandesgericht und der Bundesanwaltschaft über die Frage, wie diese Neonazigruppe einzuordnen ist.
Die Karlsruher Anklagebehörde sieht in »Knockout 51« eine »rechtsextremistische Kampfsportgruppe«, die »junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen« ausbildete. Zuletzt sei die Tötung von Linken ein Ziel der Gruppe gewesen.
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