Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 11.01.2025, Seite 15 / Geschichte
Chronik

Anno … 3. Woche

1920, 13. Januar: Aufgerufen von USPD und KPD demonstrieren 100.000 Menschen gegen die geplante Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes vor dem Reichstag in Berlin. Die Regierung beabsichtigt, die in der Revolution erkämpften proletarischen Organe mit dem Gesetz zu Hilfsorganen der Unternehmer umzuformen. Die preußische Sicherheitspolizei schießt in die Menge. 42 Menschen kommen ums Leben. Das Gesetz wird am 18. Januar beschlossen.

1920, 16. Januar: Der im Rahmen der Versailler Friedensverhandlungen gegründete Völkerbund tritt in Genf zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Deutschland zählt wie die Sowjetunion zunächst nicht zu den Mitgliedern. Auch der US-Kongress entscheidet sich gegen einen Beitritt. Dem Ziel, militärische Konflikte durch Schiedsgerichte beizulegen, wird die von Frankreich und Großbritannien dominierte Organisation nicht gerecht.

1950, 16. Januar: In Stuttgart wird im Zusammenhang mit Entnazifizierungsverfahren ein Bestechungsskandal aufgedeckt. Mehr als 1.200 Personen haben gegen hohe Geldsummen »Persilscheine« erhalten. Im Mittelpunkt der Affäre steht der stellvertretende Befreiungsminister Andreas Rapp.

1955, 14. Januar: Aus Protest gegen die Äußerung des Generaldirektors der Oberhausener Gute-hoffnungshütte AG, Hermann Reusch, die paritätische Mitbestimmung sei »das Ergebnis einer brutalen Erpressung durch die Gewerkschaften«, treten im Ruhrgebiet 30.000 Arbeiter in einen 24stündigen Streik.

2000, 18. Januar: Die CDU-Parteispendenaffäre erreicht mit dem Rücktritt von Helmut Kohl als Ehrenvorsitzendem der Partei ihren Höhepunkt. Der Altbundeskanzler gibt nach langem Schweigen in einem ZDF-Interview zu, illegale Parteispenden eingesammelt zu haben. Er weigert sich aber, die Namen der Spender zu nennen. Am 16. Februar nimmt auch Partei- und Fraktionschef Wolfgang Schäuble im Zusammenhang mit der Annahme einer nicht ordnungsgemäß verbuchten Parteispende den Hut.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!