Neu erschienen
Sozialismus
Im Januarheft der Zeitschrift Sozialismus fragt Klaus Lang, ob die Republik vor einer »Ära Merz« steht. Bernhard Sander meint, dass Frankreich in einer »Regimekrise« steckt. Norbert Reuter zieht eine Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns und sieht eine »Erfolgsgeschichte mit Schattenseiten«. Zwar sei die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 ein großer Erfolg der Gewerkschaften gewesen, doch gebe es einen »schweren Geburtsfehler«: Die Einführung in einer Höhe von 8,50 Euro sei deutlich zu niedrig ausgefallen. Ein höher angesetzter Mindestlohn sei damals aber angesichts der Widerstände aus Politik und Unternehmerverbänden sowie der »Phalanx« neoliberaler Ökonomen nicht möglich gewesen. Der aktuelle Mindestlohn sei weiter völlig unzureichend; die seit 2022 gültige EU-Mindestlohnrichtlinie werde »von der Arbeitgeberseite und der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission schlicht ignoriert«. (jW)
Sozialismus, Jg. 52, Nr. 1, 69 Seiten, 9 Euro, Bezug: Sost e. V. (Redaktion Sozialismus), St. Georgs Kirchhof 6, 20099 Hamburg, E-Mail: abo@sozialismus.de
International
In der außenpolitischen Zeitschrift aus Wien, deren Gründer und Chefredakteur Fritz Edlinger im Dezember 2024 verstorben ist, schreibt Georges Hallermeyer über die Pläne des neuen senegalesischen Präsidenten. Jan Ritter nimmt die ethnische Vielfalt in Afghanistan in den Blick. Günter Spreitzhofer sieht die Eisenbahnlinie von Addis Abeba nach Dschibuti, ein 2018 fertiggestelltes »chinesisch-äthiopisches Renommierprojekt«, in Schwierigkeiten: Die Bahnhöfe stünden »im Nichts«, das Potential für den Gütertransport werde bei weitem nicht ausgeschöpft. (jW)
International. Die Zeitschrift für internationale Politik, Nr. 6/2024, 66 Seiten, 7,50 Euro, Bezug: Arbeitsgemeinschaft Internationale Publizistik, Stutterheimstraße 16–18/2/20 c, A-1150 Wien, E-Mail: office@international.or.at
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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