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Aus: Ausgabe vom 17.01.2025, Seite 7 / Ausland
Nahostkonflikt

US-Kongress gegen Strafgerichtshof

Repräsentantenhaus stimmt für Gesetzentwurf, der Verhängung von Sanktionen ermöglicht
Von Knut Mellenthin
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Die USA und ihr nahöstlicher Hauptverbündeter Israel sehen sich über das Recht erhaben (Washington, 25.7.2024)

Das neugewählte Repräsentantenhaus der USA hat am 9. Januar einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Strafmaßnahmen gegen zahlreiche Mitglieder und Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vorsieht. Damit das Gesetz gültig werden kann, ist die Zustimmung des Senats erforderlich, in dem die Republikaner seit der Wahl am 5. November die Mehrheit haben. Wann die Vorlage dort auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest. Ihre Annahme gilt aber als absolut sicher. Dass Donald Trump als Präsident von seinem Vetorecht Gebrauch machen wird, scheint ausgeschlossen.

Unmittelbarer Anlass der Initiative des Abgeordnetenhauses sind die Haftbefehle, die der IStGH am 21. November gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und gegen den früheren Verteidigungsminister Joaw Gallant, der am 5. November von Netanjahu wegen Meinungsverschiedenheiten entlassen worden war, verhängt hat. Die Vorwürfe des Chefanklägers lauten auf Verhungernlassen von Menschen als Methode der Kriegführung und Verbrechen gegen die Menschheit, insbesondere Mord. Ein dritter Haftbefehl richtet sich gegen den Hamas-Kommandanten Mohammed Deif, den Israel für die Angriffe am 7. Oktober 2023 verantwortlich macht. Nach israelischen Angaben, die inzwischen von der Hamas bestätigt wurden, ist Deif am 13. Juli vorigen Jahres getötet worden.

Im Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses wird dem IStGH generell das Recht abgesprochen, gegen Staatsangehörige von Ländern zu ermitteln und Gerichtsverfahren gegen sie zu führen, die nicht dem sogenannten Römischen Statut vom 17. Juli 1998 beigetreten sind, auf dessen Grundlage der Internationale Strafgerichtshof geschaffen wurde. Das gilt für Israel ebenso wie für die USA, aber unter anderem auch für Russland und China. Anders als beim Internationalen Gerichtshof (IGH), dessen Autorität von allen UN-Mitgliedern anerkannt werden muss, gibt es keine Verpflichtung, »State party« des Römischen Statuts zu sein, es bleibt freiwillig. 125 Länder haben gegenwärtig diesen Status, darunter alle Mitglieder der Europäischen Union.

Der vom Repräsentantenhaus der USA verabschiedete Gesetzentwurf fordert vom Präsidenten, Sanktionen in allen Fällen zu verhängen, in denen der IStGH »Versuche unternimmt, gegen irgend welche geschützten Personen zu ermitteln, sie zu verhaften, widerrechtlich festzuhalten oder zu verfolgen«. Als geschützte Personen im Sinne des Gesetzes gelten »Bürger der USA und ausländische Personen aus NATO-Ländern oder aus wichtigen Nicht-NATO-Verbündeten, die der Rechtsprechung des IStGH nicht zustimmen«.

Sanktionen richten sich dem Gesetz zufolge nicht generell gegen das Tribunal, sondern nur gegen Personen, »die direkt beteiligt sind an irgend welchen Aktivitäten des IStGH oder ihn auf andere Weise unterstützen, gegen eine geschützte Person zu ermitteln, sie zu verhaften, widerrechtlich festzuhalten oder zu verfolgen«. Auch materielle Unterstützung solcher Tätigkeiten kann durch Sanktionen bestraft werden.

Zu den anzuwendenden Maßnahmen gehören die Beschlagnahme von Vermögen und Immobilien ebenso wie Einreiseverbote in die USA. Letzteres trifft auch unmittelbare Familienmitglieder sanktionierter Personen. Der Präsident kann in Einzelfällen Ausnahmen gestatten, wenn das von hohem Wert für die »nationalen Sicherheitsinteressen« des Landes ist. Außerdem schreibt das Gesetz vor, alle Finanzbeiträge an den IStGH zu widerrufen und künftige Zahlungen zu verbieten. Aufgehoben dürfen die Sanktionen erst werden, wenn der Strafgerichtshof vollständig aufhört, gegen »geschützte Personen« vorzugehen, und wenn alle laufenden Verfahren endgültig eingestellt werden.

Das Abgeordnetenhaus verabschiedete die Vorlage am Donnerstag der vorigen Woche mit 243 gegen 140 Stimmen. 45 Vertreter der Demokraten stimmten mit den Republikanern für das Gesetz. Ein Parlamentarier votierte mit »anwesend«, enthielt sich also, während 50 Mandatsträger nicht an der Abstimmung teilnahmen.

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