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Aus: Ausgabe vom 17.01.2025, Seite 10 / Feuilleton
Deak

Gesundheit!

Von Dusan Deak
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Habeck, ein Idiot? Furchtbare Fehldiagnose

Angenommen, man würde Vizekanzler Robert Habeck als Idioten bezeichnen und dafür von ihm, wie in den anderen bekannten zigtausenden Fällen, wegen Beleidigung angezeigt werden. Es könnte sich um ein Missverständnis handeln. Denn den verheerenden Irrtum namens Habeck als Parteipolitiker und Wirtschaftsminister könnte man im Eifer des Gefechts tatsächlich als Schwachsinn oder Idiotie bezeichnen. Dennoch ist diese Bewertung aus fachmedizinischer Sicht ungenau.

Habeck als Idioten zu bezeichnen, ist weniger eine Beleidigung als vielmehr eine aus der Ferne erstellte Fehldiagnose. Idiotie, Imbezillität und Debilität – das sind aus der Mode gekommene Bezeichnungen für eine kognitive Strukturen des Menschen betreffende Störung, die einen IQ zwischen 20 und 70 Punkten bedingt. Vizekanzler Habeck kann man durchaus einen IQ von über 85 Punkten attestieren, er hat also maximal eine leicht ausgeprägte Lernschwäche.

Ähnlich verhält es sich bei seiner Mitstreiterin und Mitministerin Annalena Baerbock, der man auch nur in ganz wenigen Ausnahmefällen und nur mit großer Vorsicht eine leicht ausgeprägte Debilität unterstellen kann. Zumal sie die seltene Begabung besitzt, versehentlich anderen Ländern Kriege zu erklären, noch dazu in ihr unbekannten Fremdsprachen, die nach Meinung von Fachleuten ihren Ursprung im Englischen haben dürften oder mit Englisch entfernt verwandt sein könnten. Man muss in diesen Dingen vorsichtig sein.

Summa summarum kann man also behaupten, dass weder Habeck noch Baerbock (gesichert) Idioten, noch imbezil oder debil wären.

Was auch immer die wahren Hintergründe für das ungünstige Betragen und die Häufung von Missgriffen der beiden baldigen Exminister sind, sie haben unsere Solidarität und unsern Beistand verdient, im gleichen Maße wie übrigens alle anderen Menschen, die unter ähnlichen Defiziten leiden.

Wir wünschen beiden ein gutes neues Jahr und baldige Genesung. Vermissen werden wir die zwei (gesichert) nicht.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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