Gelbhaar geht gegen Medienberichte vor
Berlin. Zwei Gerichte haben Details in Medienberichten zu Belästigungsvorwürfen gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar untersagt. Das Landgericht Hamburg bestätigte auf Anfrage einen Beschluss gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in einem Eilverfahren. Zudem gab der öffentlich-rechtliche ARD-Sender demnach eine Unterlassungserklärung ab. Davor hatte das Landgericht Frankfurt am Main bereits am 6. Januar eine einstweilige Verfügung erlassen. In diesem Fall ging es um Berichterstattung von Bild und B. Z., die sich nach Angaben eines Bild-Sprechers konkret auf RBB-Berichterstattung bezogen hatte. Man hatte dann Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt, allerdings bevor der Fall eine Wendung nahm.
Gelbhaar hatte die Anträge bei den Gerichten eingereicht, bevor das Ganze am vergangenen Wochenende erneut hochkochte. Am Freitag abend hatte der RBB bekanntgemacht, dass er Teile seiner Berichterstattung zurückgezogen hat. Es kamen demnach Zweifel an der Identität und Existenz einer der Frauen auf, die per eidesstattlicher Versicherung dem Sender Angaben zu den Vorwürfen gegen Gelbhaar gemacht haben sollen. Der Tagesspiegel hatte bereits Tage zuvor über Zweifel daran berichtet. Der RBB räumte am Wochenende einen Fehler in seiner Recherche ein. Inzwischen steht die Frage im Raum, ob es eine Intrige innerhalb der Grünen gegen Gelbhaar gegeben haben könnte. (dpa/jW)
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