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25.11.2004 / Inland / Seite 4

Recht auf Teilzeit bestätigt

Bundesarbeitsgericht befaßte sich mit Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung

Günter Platzdasch

Entgegen dem Trend – die Unternehmer fordern immer längere Arbeitszeiten – bleiben Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitarbeit ein Thema. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte am Dienstag einen Streitfall aus Niedersachsen zum gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, den die Unternehmer gern wieder abgeschafft sähen, zu entscheiden.

Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit besteht seit dem Jahr 2001. Aber nur wenige wenden sich an ihre Chefs, Rechtsberatungen...

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