Mindestlohn-Kommission legt Wert auf »Unabhängigkeit«

Berlin. Angesichts der Debatte um eine Anhebung des Mindestlohns hat die zuständige Kommission betont, dass sie »unabhängig« sei. »Die Mindestlohnkommission ist eine ständige Kommission der Tarifpartner. Ihre Mitglieder unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen«, teilte die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, am Montag in Berlin mit. Die zukünftigen Koalitionspartner Union und SPD zeigen sich derzeit uneinig beim Mindestlohn. Im Koalitionsvertrag ist zwar vereinbart, dass die Höhe weiterhin von der Mindestlohnkommission festgelegt wird. »Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar«, heißt es. CDU-Chef Friedrich Merz sagte aber am Wochenende, möglicherweise komme man erst 2027 auf diesen Betrag. Die SPD gibt jedoch das Jahr 2026 als Ziel aus.
Kommissions-Chefin Schönefeld erklärte weiter, den nächsten Beschluss zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns fasse das Gremium Ende Juni 2025. Damit werde die Höhe des Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 festgelegt. Die Kriterien seien in der Geschäftsordnung der Kommission verankert. Man orientiere sich an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten. »Von diesen Kriterien kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen und die Kommission daher im Rahmen ihrer Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die beiden Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind, die Ziele des Mindestlohngesetzes und der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erreichen«, erklärte Schönefeld weiter. Auf der Grundlage der EU-Mindestlohnrichtlinie müsste der deutsche Mindestlohn allerdings schon jetzt über 14 Euro liegen. Derzeit liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde. Kritiker werfen der Kommissionsmehrheit aus »Arbeitgeber«-Vertretern und der Vorsitzenden deshalb vor, diese Richtlinie einfach zu ignorieren. (dpa/jW)
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