Transparenzklempner
Otto Schily und die Akteneinsicht
Die Untertanen des Königreichs Schweden erhielten es 1766, in der EU haben es nur die Bundesrepublik und Luxemburg nicht: Ein Informationsfreiheitsgesetz, d. h. das garantierte Recht für jedermann, Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen zu erhalten. Ein solches Gesetz rührt nicht ans Privateigentum, ändert also nichts. Es handelt sich um eine schöne Idee der Aufklärung.
Die kam in Deutschland nicht weit, dafür erfand man hier das Berufsbeamtentum und...
Artikel-Länge: 2242 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.