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13.12.2004 / Ansichten / Seite 8

Transparenzklempner

Otto Schily und die Akteneinsicht

Die Untertanen des Königreichs Schweden erhielten es 1766, in der EU haben es nur die Bundesrepublik und Luxemburg nicht: Ein Informationsfreiheitsgesetz, d. h. das garantierte Recht für jedermann, Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen zu erhalten. Ein solches Gesetz rührt nicht ans Privateigentum, ändert also nichts. Es handelt sich um eine schöne Idee der Aufklärung.

Die kam in Deutschland nicht weit, dafür erfand man hier das Berufsbeamtentum und...

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