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10.03.2005 / Inland / Seite 4

Polizeigesetz rechtswidrig

Hessischer Datenschutzbeauftragter fordert wegen Verfassungswidrigkeit Novelle der Neuregelungen

Thomas Klein, Wiesbaden

Die in Hessen von der CDU-Landesregierung beschlossenen Neuregelungen im Polizeigesetz sind rechtswidrig. So lautet das vernichtende Urteil des hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch. Bei der Vorlage seines Jahresberichts listete er am Dienstag anhand einer Reihe von Beispielen auf, wo die von Ministerpräsident Roland Koch geführte Landesregierung der Polizei zu weitreichende Rechte gewährt.

Beim großen Lauschangriff, so der hessische Datenschu...

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