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Warum Goethes Nachlaß an eine Herzogsfamilie?
jW fragte Holger Lisse
Leif Allendorf(Pressesprecher des Thüringer Landesamtes für offene Vermögensfragen)
F: Ihre Behörde, das Thüringer Landesamt für offene Vermögensfragen, hat der elfjährigen Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach einen Anspruch auf den Nachlaß von Schiller und Goethe zugesprochen. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß es sich bei dem Bescheid des Landesamtes nicht um einen Rückübertragungsbescheid nach dem Vermögensgesetz ...
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