Karlsruhe probt den Rechtsstaat
EU-Politik der Bundesregierung prinzipiell auf dem Prüfstand. Am Beispiel des EU-Haftbefehls will Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären, ob Grundrechtsschutz auf Minimalstandard abgesenkt werden darf
Ulla JelpkeDas Bundesverfassungsgericht (BverfG) führt heute und morgen eine umfangreiche Anhörung zur Gültigkeit des Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl durch. Darüber hinaus steht aber die Europapolitik der Bundesregierung grundsätzlich auf dem Prüfstand, nämlich die Frage: Kann es richtig sein, daß durch die Europäische Union (EU) der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger auf einen Minimalstandard abgesenkt wird?
Maßstab Grundgesetz
Durch den Europäisc...
Artikel-Länge: 5982 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.