Kosten für Schulausflüge werden erstattet
Sozialgesetzbuch sichert Teilnahme an Klassenfahrten für Kinder von ALG-II-Empfängern. Informationsdefizit bei Behörden, Eltern und Lehrern
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für mehrtägige Schul- und Klassenfahrten nicht selbst bezahlen. Daher müßten die Kinder sozial schwacher Eltern nicht auf die Teilnahme an Klassenausflügen verzichten. Darauf wiesen der Bundeselternrat (BER), das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) und der Verband Deutscher Schullandheime (VDS) in einer gemeinsamen Stellungnahme hin. Die drei Organisationen erklärten, daß Klassenfahrten wichtige und unverzichtbare Be...
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